Die spanische Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL oder SRL) wurde im Jahre
2003 umfassend reformiert und die Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) neu geschaffen. Mit der SLNE und der SL bestehen somit in Spanien zwei verschiedene Rechtsformen mit beschränkter Haftung, wobie die SLNE insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert wurde. Durch Erleichterungen bei Formalitäten und bei der Buchhaltung sowie durch steuerliche Vergünstigungen soll sie die Existenzgründung erleichtern. Aus diesem Grund widmet sich auch dieser Abschnitt ausschließlich der
SLNE. Das Stammkapital der SLNE muss mindestens 3.012 Euro und darf höchstens 120.202 Euro betragen (Art. 135 Abs. 1 LSRL). Das Kapital muss zur Gründung komplett aufgebracht werden. Sacheinlagen sind dabei zulässig und benötigen keiner besonderen Überprüfung oder Bewertung. Die Gesellschaft kann nur von natürlichen Personen gegründet werden und maximal fünf Gesellschafter haben. Die Gründung durch eine einzelne
Person ist zulässig und bedarf keines Zusatzes (im Gegensatz zur SL/SRL, die in diesem Fall den Zusatz „Sociedad Unipersonal“ führt), jedoch darf die gründende Person nicht bereits eine (weitere) SLNE gegründet haben. Zur Gründung der SLNE bedarf es einer notariellen Gründungsurkunde („escritura de constitución“), welche auch einen Gesellschaftsvertrag („estatutos de la sociedad“) enthalten muss. Der Notar kann anschließend mittels eines elektronischen
Gesellschaftsgründungsantrages („Documento Único Electrónico / DÚE“) die Eintragung in das Handelsregister („Registro Mercantil“) beantragen. Das Handelsregister ist dazu verpflichtet diese Eintragung innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen und eine elektronische (urkundentaugliche!) Bestätigung darüber innerhalb weiterer 24 Stunden auszustellen. Damit gilt die Gesellschaft als rechtskräftig gegründet. Das elektronische Dokument durchläuft dann innerhalb von zwei bis drei
Wochen noch mehrere Behörden und nimmt entsprechende Anmeldungen automatisch vor (z. B. beim Finanzamt). Kosten entstehen somit hauptsächlich für den Notar in Höhe von ca. 350 Euro. Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren konnten durch das neue „DÚE-System“ wesentlich reduziert werden und betragen nun nur noch ca. 100 Euro (zuvor ca. 250 Euro). Auch für die Buchhaltung sieht die SLNE Vereinfachungen vor. Die gesamte Buchhaltung kann z. B. in einem standardisierten Geschäftsbuch geführt werden.
Jährlich ist dann nur eine vereinfachte Bilanz und eine vereinfachte GuV zu erstellen und beim Handelsregister zu hinterlegen. |