| Bei der belgischen Société Privée à Responsabilité Limitée (SPRL) , bzw. der
Besloten Vennotschap met Beperkte Aansprakelijkheid (BVBA) beträgt das haftende Mindestkapital der Gesellschaft 18.550 Euro, wovon mindestens 6.150 Euro einbezahlt werden müssen (Art. 214 und 223 Code des Sociétés). Als Ein-Personen-Gesellschaft muss die Gesellschaft in der Form der Société Privée à Responsabilité Limitée Unipersonelle (SPRLU), bzw. Eenmansvennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid (EVBA) geführt werden, welche nur von natürlichen Personen gegründet werden kann (große
Handelsgesellschaften können ihre Tochterunternehmen also nicht als SPRLU/EVBA organisieren. Zur Gründung muss einem Notar die Bestätigung der Bank über die Einzahlung des Mindestbetrages von 6.150 Euro auf ein „gesperrtes Kapitalkonto“ sowie ein Finanzplan vorgelegt werden, der bestätigt, dass diese Summe die Gesellschaft mit ausreichend Kapital für die ersten zwei Jahre ausstattet. Der beurkundete Gesellschaftsvertrag („Contrat de société“) muss innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen
Registergericht („Tribunal de Commerce“) hinterlegt werden. Dies ist dann der Zeitpunkt der rechtskräftigen Gründung, welche anschließend im „Moniteur belge“ und ggf. anderen Publikationen veröffentlicht wird. Insgesamt bestehen die Kosten der Gründung somit aus den Notarkosten von ca. 400 Euro, den Eintragungsgebühren von ca. 100 Euro, der Eintragungsabgabe von 0,5 % des gezeichneten Stammkapitals und den Veröffentlichungskosten von je ca. 60 Euro.
Nach erfolgter Gründung hat die Gesellschaft jährlich (mindestens) ihre Bilanz, ihre GuV und ggf. den Anhang beim Handelsregister zu hinterlegen. |