| Die irische Private Company Limited by Shares (Ltd), bzw. Teoranta (Teo) ist in allen wesentlichen Merkmalen ähnlich der britischen Ltd (vgl. Abschnitt 3.2.). Auch sie bietet eine Haftungsbeschränkung auf die Höhe der Einlagen ohne jedoch ein Mindeststammkapital gesetzlich vorzuschreiben (§§ 28-37 Company Act). Auch die Voraussetzungen zur Gründung der Gesellschaft sind
dieselben (vgl. „company secretary“, „registered office“, „memorandum of association“ und ggf. “articles of association”, S. 37 f.). Abweichend bei der Anmeldung zur Eintragung ins Register ist lediglich der Name des Antragsformulars und der zuständigen Behörde: für die irische Ltd/Teo ist der Antrag „A1“ zu verwenden und beim irischen „Companies Registration Office“ einzureichen. Im Gegensatz zur britischen Ltd wird jedoch
auch eine Kapitalabgabe („capital duty“) von 1 % des Stammkapitals fällig, sodass eine Gründung in Irland deutlich teurer sein kann. An das „Companies Registration Office“ ist auch die Bilanz und die GuV in vereinfachter Form jährlich einzureichen. |