Bei der österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die
Haftung mit einem geforderten Mindeststammkapital von 35.000 Euro von vornherein auf ein recht hohes Gesellschaftsvermögen beschränkt. Mindestens die Hälfte davon ist in bar und sofort einzuzahlen (§§ 6, 6a österreichisches GmbHG). Errichtet werden kann die GmbH auch durch eine einzelne Person. In diesem Fall ist statt dem üblichen Gesellschaftsvertrag eine Gründungserklärung durch einen Notar zu erstellen. Anschließend ist die Gesellschaft bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) anzumelden. Diese nimmt auch die Eintragung in das sog. „Firmenbuch“ vor, wozu eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (bzw.
der Gründungserklärung), eine Bankbestätigung über die Bareinzahlung und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzureichen ist. Erst mit der Eintragung, die ca. 4 Monate dauert, ist die Gesellschaft als GmbH rechtsfähig. Neben dem Beitrag für die WKÖ (ca. 50 Euro) sowie den Kosten für den Notar (ca. 400 Euro) und die Eintragung (ca. 300 Euro) ist 1 % Kapitalverkehrssteuer auf das Stammkapital zu bezahlen. Insgesamt ist demnach
mit mindestens 1.000 Euro Gründungskosten zu rechnen. Nach der Gründung hat die GmbH jährlich eine Bilanz, eine GuV sowie Anhang und Lagebericht aufzustellen und beim Firmenbuchgericht einzureichen. |