Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine Vielzahl ausländischer Rechtsformen in Bezug auf die notwendige Kapitalausstattung, den Prozess der Gründung (Abwicklung von Formalitäten) sowie in Bezug auf Kosten und Dauer der Gründung gute Chancen gegenüber der deutschen Rechtsform der GmbH bieten. Im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand nach erfolgter Gründung hingegen mit strengeren Pflichten und höheren Kosten als bei der deutschen GmbH zu rechnen. Chancen lassen sich insbesondere bei der britischen Ltd, der dänischen ApS, der französischen EURL, der irischen Ltd/Teo und der spanischen SLNE feststellen. Die irische Ltd/Leo dürfte jedoch wegen ihrer nahezu vollständigen Ähnlichkeit zur britischen Ltd bei gleichzeitig höheren Gründungskosten (durch eine Kapitalabgabe von 1 %) in der deutschen Gründungspraxis kaum eine Rolle
spielen. Ähnliches mag für die dänische ApS gelten, die zwar in Bezug auf den Gründungsaufwand überzeugen konnte, mit einem Mindeststammkapital von ca. 17.000 Euro jedoch kaum eine Alternative zur deutschen GmbH darstellt. Aus diesen Gründen werden diese beiden Rechtsformen im Folgenden nicht eingehender betrachtet. |