Die Betrachtung der aktuellen Lage der Unternehmensgründungen in Deutschland ist ernüchternd: abgesehen von einer kleinen Erholung im Jahre 2000 wurden in den letzten sechs Jahren immer weniger Unternehmen zusätzlich auf dem Markt aktiv (d. h. die Summe der Gewerbeanmeldungen abzüglich der Gewerbeabmeldungen hat stetig abgenommen), während gleichzeitig die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen konstant angestiegen ist. In den letzten Jahren hat diese Entwicklung somit zu einer drastischen Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Neugründungen und Insolvenzen geführt: während im Jahr 1996 statistisch gesehen nur auf ca. jedes fünfte zusätzliche Unternehmen am Markt eine Insolvenz kam, folgte im Jahr 2002 jeder zweiten zusätzlichen Gewerbeanmeldung eine Insolvenzanmeldung! Das Umfeld, in dem Existenzgründer aktuell ihre
Selbständigkeit beginnen, erscheint also nicht gerade ermutigend. Ganz im Gegenteil: eine Existenzgründung birgt im Moment in Deutschland ein großes persönliches und wirtschaftliches Risiko. Der Großteil der deutschen Existenzgründer begeht dabei diesen risikoreichen – und vermutlich wohlüberlegten – Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit in Form einer Einzelunternehmung. So wurden im Jahr 2002 ca. 78 % aller Gewerbeanmeldungen als Einzelunternehmen
angemeldet (= 564.687). Dennoch erscheint insbesondere eine genauere Betrachtung der Gewerbeanmeldungen von Gesellschaften interessant, da hier – nicht zuletzt aufgrund des vorzunehmenden Handelsregistereintrages (mit Ausnahme bei der Gesellschaft mit bürgerlichen Rechts, GbR) – mit größerer Wahrscheinlichkeit eine tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung und eine hauptberufliche Selbständigkeit mit dem Ziel des Aufbaus einer
dauerhaften wirtschaftlichen Vollexistenz angenommen werden kann. Auffällig dabei (siehe Abb. 2, folgende Seite) ist die Dominanz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wohingegen Rechtsformen wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG) oder sonstige Rechtsformen (wie z. B. Genossenschaften oder auch Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsformen) eine untergeordnete Rolle für Existenzgründer zu spielen scheinen. |