Das vorangegangene Kapitel hat deutsche Rechtsformen mit beschränkter Haftung
dargestellt, die Haftungsgefahren der GmbH im Speziellen aufgezeigt und aktuelle Probleme bei der Existenzgründung in Bezug auf die Mindestkapitalausstattung, den Gründungs- und Verwaltungsaufwand sowie die Nutzung von Vorratsgesellschaften erörtert. Dieses Kapitel stellt nun alle weiteren europäischen Rechtsformen mit beschränkter Haftung kurz dar. Die Konzentration auf beschränkt haftende Rechtsformen begründet zugleich eine wichtige Gemeinsamkeit aller Rechtsformen: die verschiedenen Gesellschaften sind allesamt juristische Personen, die für ihre Verbindlichkeiten lediglich in der Höhe ihres
Gesellschaftsvermögens haften (vgl. Kapitel 2.1.). Eine weitere Gemeinsamkeit dieser Rechtsformen ist, dass sie auch – wie von der thematischen Beschränkung dieser Arbeit gefordert (vgl. Kapitel 1.4.) – als Ein-Personen-Unternehmung gegründet werden können. Dies war zwar bei vielen europäischen Rechtsformen (z. B. von Großbritannien und Spanien) über lange Zeit nicht der Fall, jedoch hat die 12. EG-Richtlinie aus dem Jahr 1989 diesbezüglich zu Reformen des Gesellschaftsrechts der
entsprechenden Staaten mit dem Ziel der europäischen Rechtsangleichung geführt. Unterschiede ergeben sich hingegen bei der Betrachtung einiger Merkmale, die bereits in den vorangegangenen Kapiteln zur Darstellung der deutschen GmbH entwickelt wurden. Diese sind im Einzelnen: - das Mindeststammkapital einer Gesellschaft und die Höhe der davon zu erbringenden Einlagen,
- notwendige Unterlagen zur Gründung der Gesellschaft und deren Form (z. B. Notwendigkeit
der notariellen Beurkundung),
- Art und Form der Anmeldung, bzw. Registrierung der Gesellschaft und die Notwendigkeit einer Veröffentlichung,
- der Zeitpunkt der Erlangung der Rechtsfähigkeit als Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Durch die unterschiedliche Ausgestaltung dieser Merkmale ergibt sich für den Existenzgründer auch ein unterschiedlicher Aufwand, der insbesondere durch - die Dauer zwischen zivilrechtlicher Gründung der Gesellschaft (z. B. durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages) und Erlangung der Rechtsfähigkeit (z. B. durch Eintragung in ein Register),
- die Kosten des gesamten Gründungsprozesses,
-
und die Verwaltungspflichten nach erfolgter Gründung
beschrieben werden kann. Diese Merkmale sollen nun für die einzelnen Rechtsformen dargestellt werden. Am Ende des Kapitels findet sich dann eine zusammenfassende Übersicht der verschiedenen Rechtsformen und der Ausprägung ihrer Merkmale |