Der letzte Abschnitt hat deutlich gemacht, dass bei der Verwendung
ausländischer europäischer Rechtsformen für die Existenzgründung in Deutschland Risiken durch die herrschende Rechtsunsicherheit, durch Folgekosten, zusätzlichen Aufwand und mögliche Imageschäden bestehen. Chancen ergeben sich hingegen vor allem im Vergleich zur deutschen GmbH. Schließlich ist die Entscheidung für eine nicht-deutsche Rechtsform mit beschränkter Haftung auch eine bewusste Entscheidung gegen die hierzulande gebräuchlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ein Existenzgründer, der sich für die Nutzung einer ausländischen Gesellschaftsform entscheidet, tut dies demnach, um Probleme oder Nachteile der deutschen
Gesellschaftsform zu umgehen. Folgende Sachverhalte (Kriterien) und Fragen dürften dabei im Mittelpunkt dieser existentiellen Überlegungen eines Existenzgründers stehen: - Notwendige Kapitalausstattung: Welches Gesellschaftskapital ist gesetzlich vorgeschrieben? Wie viel muss davon zur Gründung aufgebracht werden?
- Gründungsaufwand in Bezug auf notwendige Formalitäten: Was ist zur Gründung eines Unternehmens erforderlich? Wie viele Formalitäten
müssen beachtet werden?
- Gründungsaufwand in Bezug auf entstehende Kosten und die Dauer des Gründungsprozesses: Welche Kosten entstehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung? Wie lange dauert es bis zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft?
- Verwaltungsaufwand nach erfolgter Gründung: Welche Pflichten sind nach Gründung der Gesellschaft zu erfüllen? Welche Kosten bzw. welcher Aufwand entsteht dadurch?
In den folgenden Abschnitten werden nun diese Kriterien – wobei die Kriterien 2 und 3 zu allgemeinem Gründungsaufwand zusammengefasst werden – für die einzelnen europäischen Rechtsformen im Vergleich zur deutschen GmbH bewertet und daraus deren Attraktivität (die „Chancen“) für einen Existenzgründer in Deutschland abgeleitet. |