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Rechtsform-Guide: Die britische Ltd.

 

 

 

 

 

Die britische Private Company Limited by Shares (Ltd) zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie, trotz Haftungsbeschränkung auf die Einlagen der Gesellschafter, kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital kennt, sondern dieses frei durch Satzung bestimmbar ist. Grundsätzlich kann eine Ltd also mit einem britischen Pfund (GBP, ca. 1,50 Euro) gegründet werden.

 

Eine Ein-Personen-Gesellschaft ist auch bei der Ltd rechtlich gesehen möglich (d. h. der alleinige Gesellschafter kann auch gleichzeitig Geschäftsführer der Gesellschaft sein), jedoch sind in der Praxis zwei Personen notwendig, da ein Schriftführer („company secretary“) benannt werden muss. Dieser kann jedoch angestellt sein und muss nicht am Sitz der Gesellschaft tätig sein (d. h. die Funktion kann z. B. durch ein betreuendes Unternehmen erfüllt werden).

Ansonsten bedarf es zur Gründung der Gesellschaft lediglich eines einfachen schriftlichen Abkommens („memorandum of association“), das nicht notariell beglaubigt sein muss. Dieses muss zusammen mit den „Formular 10“ (benennt den Geschäftsführer und den Schriftführer) und dem „Formular 12“ (Registrierungsantrag) beim Registergericht („Registrar of Companies“) eingereicht werden und eine Korrespondenzadresse (registered office“) in Großbritannien nennen. Eine Gesellschaftssatzung („articles of association“) und ein Gesellschaftsvertrag („shareholders’ agreement“) sind nur für den Fall von mehreren Gesellschaftern empfehlenswert. Werden sie nicht verfasst und eingereicht, gilt eine Standardsatzung (nach sog. „Table A“). Rechtsfähigkeit als Ltd erlangt die Gesellschaft im Zeitpunkt der Aushändigung der Gründungsurkunde („certificate of incorporation“) durch das Registergericht. Eine Publikation der Gründung im Amtsblatt („Gazette“) ist nicht zwingend erforderlich.

Die Gründungskosten bestehen somit grundsätzlich nur aus der Registrierungsgebühr von 20 GBP (ca. 30 Euro), bzw. von 60 GBP (ca. 90 Euro), falls die Registrierung an einem Tag erfolgen soll (Dauer ansonsten ca. 10 Tage). Der Kauf einer schon registrierten Gesellschaft („shelf company“) kostet zwischen 50 und 250 GBP (ca. 75 bis 375 Euro) und ein Komplettpaket (inkl. „registered office“ und „company secretary“) zwischen 400 und 1.200 Euro.

 

Nach erfolgter Gründung müssen jährlich ein Jahresbericht (“annual return”), ein Jahresabschluss (“annual accounts”) und ggf. Änderungen in der Gesellschaft („notice of change of diectors/secretary/registered office“) durch den Schriftführer beim Registergericht eingereicht werden. Der Jahresabschluss hat dabei mindestens eine Bilanz, eine GuV und den Bericht (das „Testat“) eines Wirtschaftsprüfers zu enthalten.

 


 

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