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Rechtsform-Guide: Ausländische Rechtsformen

 

 

 

 

 

Auffällig bei den Ergebnissen der Befragung des ifm vom Jahre 2003 ist jedoch, dass als Zielrechtsform für einen zukünftigen Rechtsformwechsel auch 8,2 % der befragten Unternehmen „Sonstige Rechtsformen“ angegeben haben, wohingegen in der Vergangenheit nur 1,7 % zu einer solchen Rechtsform gewechselt sind. Da neben den im vorangegangenen Abschnitt erwähnten Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG auch die Rechtsformen OHG, KG, AG, GbR, Partnergesellschaft und Einzelunternehmung einzeln abgefragt wurden, kann es sich bei diesen „Sonstigen Rechtsformen“ eigentlich nur um Genossenschaften, sonstige Misch- oder Sonderformen (wie z. B. KGaA, Stiftungen oder Vereine) und um ausländische Rechtsformen handeln. Für das gestiegene Interesse der Unternehmer an diesen Rechtsformen dürften Gesellschaftsformen wie die Genossenschaft, die Stiftung, der Verein oder sonstige Mischformen jedoch kaum verantwortlich sein, da diese bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen aufgrund ihrer Organisationsstruktur eine verschwindend geringe Bedeutung haben.

 

Viel eher ist zu vermuten, dass vor allem ausländische Rechtsformen – und hiervon insbesondere diejenigen der EU-Mitgliedsstaaten – zunehmend im Interesse der Unternehmer stehen. So sollen zwischen 2002 und 2003 allein die Neugründungen einer britischen Private Company Limited by Shares (Ltd) von zweiwöchentlich ca. 5.500 Neugründungen auf ca. 7.000 gestiegen sein. Auch bei der Industrie- und Handelskammer wird von einer „deutlich gestiegenen Nachfrage“ nach europäischen Rechtsformen und einem „Boom im Verhältnis zu vorher“ gesprochen.

Grundsätzlich können ausländische Rechtsformen für die Existenzgründung in Deutschland entweder als Betriebsstätte oder als Zweigniederlassung genutzt werden. In jedem Fall wird dadurch ein rechtlicher und organisatorischer Bestandteil der ausländischen Hauptniederlassung gegründet.

Eine Betriebsstätte ist dabei unselbständig und in jeder Beziehung von der ausländischen Hauptstelle abhängig. Rechnungen werden in diesem Fall im Namen der Zentrale ausgestellt und es findet ein einheitlicher Geschäftsbetrieb statt. Eine Zweigniederlassung nimmt hingegen selbständig am Geschäftsverkehr teil. Dies ermöglicht z. B. eine eigene Geschäftsleitung und eine gesonderte Buchführung.

Für Existenzgründungen in Deutschland besteht somit die Möglichkeit, statt der Gründung einer deutschen Rechtsform z. B. eine Gesellschaft im europäischen Ausland zu gründen und diese als selbständige Zweigniederlassung in Deutschland zu nutzen. Die offenbar gestiegene Attraktivität einer solchen Existenzgründung wird diese Arbeit genauer erkunden.

 


 

Rechtsform-Guide

Einleitung

Chancen und Risiken deutscher Rechtsformen mit beschränkter Haftung

 

Europäische Rechtsformen mit beschränkter Haftung

Chancen und Risiken europäischer Rechtsformen mit beschränkter Haftung für Existenzgründer in Deutschland

Fazit und Ausblick


 

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