| Risiken bei der Nutzung einer ausländischen Rechtsform für eine Existenzgründung in Deutschland entstehen im Wesentlichen dadurch, dass es sich hierbei um „keine deutschen“ Rechtsformen handelt. Diese triviale, aber unabänderliche Tatsache kann Risiken in Bezug auf die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaftsformen in Deutschland und die Anwendung deutscher Haftungsgrundsätze begründen. Aber auch
sonstige negative Faktoren, wie z. B. Probleme mit inländischen Behörden oder Imageschäden durch die ausländische Rechtsform, können wichtige Aspekte sein, die gegen eine solche Art der Existenzgründung sprechen. |