Bei
der griechischen Eteria Perirismenis Efthinis (EPE, bzw. EITE) muss das Stammkapital mindestens 18.000 Euro betragen (Art. 4 Abs. 1 griechisches GmbHG Nr. 3190). Die Gesellschaft kann als Ein-Mann-Gesellschaft von einer natürlichen oder juristischen Person gegründet werden (sog. Monoprosopi Eteria Perirismenis Efthinis), jedoch nicht von einer anderen EPE. Zur Gründung ist in jedem Fall das gesamte Stammkapital aufzubringen, wovon jedoch nur mindestens 50 % in Bargeld eingezahlt werden müssen. Der Rest kann als Sacheinlagen erfolgen, wobei deren Art und Höhe im Gründungsvertrag festgelegt werden muss. Dieser und ggf. ein Gesellschaftsvertrag (bei mehreren Gesellschaftern) sind notariell zu beurkunden und innerhalb von zwei Monaten bei zuständigen Landgericht sowie im
Staatsanzeiger („FEK“) zu veröffentlichen. Erst damit ist die Gesellschaft rechtskräftig gegründet. Als Gründungskosten fallen in Griechenland 1 % Steuer auf das Stammkapital an. Zusätzlich sind Eintragungs- und Veröffentlichungsgebühren (ca. 450 Euro), die Mitgliedsgebühr bei der lokalen IHK (ca. 100 Euro jährlich) und das Honorar des Notars (ca. 450 Euro) zu entrichten. Insgesamt muss demnach mit Kosten von ca. 1.250 Euro gerechnet werden.
Eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger wird auch jährlich für die Bilanz, die GuV und den Gewinnverwendungsbeschluss (sowie ggf. Anhänge) verlangt. |