Denken Sie bei Ihrer Existenzgründung auch an öffentliche Förderprogramme. Ihr Start in die unternehmerische Selbständigkeit wird auch durch Hilfen von Bund und Ländern unterstützt. Dies gilt besonders in den neuen Bundesländern. - Für Internet-Nutzer gibt es die Förderdatenbank des BMWA.
Eine einfache Benutzerführung hilft Ihnen bei der Suche nach Förderprogrammen. - Alle Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme. Auch die Hausbanken leisten wichtige Beratungsdienste.
Auch hier ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Beratung muss nicht teuer sein. Aber ohne Rat können Sie viel Geld verschenken.
Wichtig: Öffentliche Fördermittel (des Bundes und der Länder) müssen Sie grundsätzlich bei Ihrer Hausbank beantragen. Gehen Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren und solche Fördermittel vor dem Vorhabensbeginn zu beantragen! Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage)!
Voraussetzung für eine Förderung: Eine Förderung über öffentliche Finanzierungshilfen - insbesondere bei
Existenzgründern - setzt voraus, dass die Antragsteller/innen eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen können, soweit diese üblicherweise für die Ausübung ihres angestrebten Berufes verlangt wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass im Falle einer Existenzgründung eine selbständige und tragfähige "Vollexistenz" als Haupterwerbsgrundlage entsteht. |