Das Programm "Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" bietet Kapitalbeteiligungsgesellschaften und sonstigen Beteiligungsgebern Anreize, damit diese sich stärker als bisher in der Entwicklungs- und Aufbauphase von kleinen
Technologieunternehmen engagieren.
Die Beteiligungen dienen der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten (FuE-Kosten) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen sowie von Markteinführungsinvestitionen. Zu diesem Zweck stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Beteiligungsgebern Refinanzierungsdarlehen für
Beteiligungen zur Verfügung (Refinanzierungsvariante); geht die Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank (tbg) stille Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen ein, ohne sich an der Geschäftsführung zu beteiligen. Voraussetzung ist, daß sich ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) in mindestens gleicher Höhe beteiligt, der auch beratend im Unternehmen mitwirkt (Koinvestmentvariante).
Die Dauer der geförderten Beteiligungen ist in jedem Fall auf 10 Jahre begrenzt. Wer kann gefördert werden? Gefördert werden Beteiligungen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Unternehmen, Privatpersonen und sonstigen Beteiligungsgebern. Wie kann geför dert werd en?Geförd ert werde n Beteili gunge n an kleine n Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, deren Jahresumsatz entweder 7 Mio. Euro nicht übersteigt oder
deren Bilanzsumme 5 Mio. Euro nicht erreicht. Für alle Unternehmen gilt, dass sie nicht älter als 5 Jahre sind und sich nicht zu mehr als 25 % in Besitz eines Unternehmens befinden, das die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Darüber hinaus gelten die folgenden Sonderregelungen: Höchstbetrag: In der Refinanzierungsvariante der KfW können Beteiligungen bis zu 70 % refinanziert werden; der Höchstbetrag des Refinanzierungsdarlehens beläuft sich auf 1,4 Mio. Euro. In der Koinvestmentvariante können Beteiligungen bis zu 3 Mio. Euro gefördert werden; die stillen Beteiligungen der tbg sind dabei auf 1,5 Mio. Euro begrenzt. Haftungsfreistellung:
In der Refinanzierungsvariante wird der Beteiligungsgeber grundsätzlich von der Haftung für den Refinanzierungskredit freigestellt. In der Koinvestmentvariante kann dem Leadinvestor eine Risikoübernahme innerhalb der ersten 5 Jahre bis zu 50 % der von ihm eingegangenen Beteiligung eingeräumt werden. Informationen und Antragstellung bei: Refinanzierungsmodell Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt/Main Tel.: 0 69 / 74 31-0 Fax: 0 69 / 74 31 29 44 Internet: www.kfw.de Koinvestmentvariante tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der
Deutschen Ausgleichsbank Ludwig-Erhard-Platz 3 53179 Bonn Tel.: 02 28 / 8 31-22 90 Fax: 02 28 / 8 31-24 93 Internet: www.tbgbonn.de DtA-Technologie-Beteiligungsprogramm (tbg) Die Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der Deutschen
Ausgleichsbank (tbg) finanziert in der Frühphase von Investitionsvorhaben u.a. Kosten für die Erstellung eines prüffähigen Geschäftsplans, den Aufbau geeigneter Organisationsstrukturen und für Produkt- und Verfahrensentwicklungen; bei Innovationsvorhaben, bei denen die Finanzierungsmöglichkeiten aus BTU erschöpft sind, Kosten für Forschung und Entwicklung und Markteinführung sowie
Sicherstellung der Langfristfinanzierung durch Aufnahme des Unternehmens in einen geregelten Kapitalmarkt (Bridge Ao/Po). Wer kann gefördert werden? Gefördert werden Technologieunternehmen, deren Jahresumsatz 125 Mio. EURO nicht übersteigt. Die tbg geht in diesem Programm stille und/oder offene Beteiligungen ein.
Höchstbetrag: Eine Beteiligung beträgt in der Frühphase max. 125.000 €. Bei Innovationsvorhaben kann die BTU-Beteiligung auf 2,5 Mio. € aufgestockt werden. Bei einer Exitfinanzierung geht die tbg eine Beteiligung in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro ein. Sicherheiten: Keine Informationen und Antragstellung bei: tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank Ludwig-Erhard-Platz 3 53179 Bonn Tel.: 02 28 / 8 31-22 90 Fax: 02 28 / 8 31-24 93 |