| Das Programm "Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen" bietet Zuschüsse für - Veranstaltungen für Existenzgründer
- Veranstaltungen zur Leistungssteigerung bestehender Unternehmen (z.B. marktorientierte Unternehmensführung, Qualitätsmanagement, Finanzierung, Betriebsorganisation, EDV-Einsatz etc.)
- Veranstaltungen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung (Energieeinsparveranstaltungen)
- Veranstaltungen zum schonenden Umgang mit der Umwelt (Umweltschutzveranstaltungen).
Alle Veranstaltungen müssen ausgerichtet sein auf Existenzgründer bzw. Inhaber und Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Verkehrs-, Gast-, Fremdenverkehrsgewerbe und sonstigen Dienstleistungsgewerben sowie Handelsvertreter, Handelsmakler und Vertreter der Freien Berufe.
Energieeinsparveranstaltungen können darüber hinaus auch für Vertreter des Agrarbereichs angeboten werden. Die Veranstalter der Schulung beantragen die Zuschüsse, um damit beispielsweise die Teilnahmegebühren zu senken. Veranstalter können sein: Organisationen der Wirtschaft (Kammern und Verbände) sowie Institutionen und selbständige Berater und Beratungsunternehmen, die
vorwiegend Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen beraten bzw. schulen. Die Förderung erstreckt sich auf Veranstaltungen für mindestens 10 und höchstens 25 Teilnehmer. Die Dauer dieser Veranstaltungen sollte mindestens einen Tag, höchstens aber vier Tage betragen. Ein Veranstaltungstag muss mindestens 6 Stunden (einschließlich Pausen) umfassen. Er wird mit 330 € bezuschusst. Der
Höchstbetrag für eine viertägige Veranstaltung beträgt 2.300 € oder den entsprechenden Euro-Betrag. Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Veranstaltung bei einer Leitstelle gestellt werden. Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-31, 65760 Eschborn, Tel.: 0 61 96 / 908-0; Fax: 0 61 96 / 908-800, www.bafa.de |