Der gbb-Konsolidierungs- und Wachstumsfonds (Ost) ermöglicht mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital die Realisierung von Restrukturierungs- und Wachstumsvorhaben von kleinen und mittleren
Unternehmen in den neuen Bundesländern. Die Mittel werden insbesondere für die Überwindung von Eigenkapitalengpässen sowie zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt. Beteiligungskapital können Unternehmen der gewerblichen, mittelständischen Wirtschaft mit Sitz in den neuen Ländern (einschließlich Berlin-Ost) erhalten, die - weniger als 250 Vollbeschäftigte und
- entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. Euro bzw. den entsprechenden DM-Gegenwert oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 27 Mio. Euro bzw. den entsprechenden DM-Gegenwert haben.
Die Unternehmen dürfen sich zu nicht mehr als 25 % des Geschäftskapitals im Besitz von Unternehmen befinden, die die o.a. Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen nicht erfüllen (Ausnahme: öffentliche
Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und - soweit keine Kontrolle ausgeübt wird - institutionelle Anleger).
Sofern eine Einzelfallnotifizierung der Europäischen Kommission erfolgt, können auch größere Unternehmen gefördert werden. Sie dürfen jedoch maximal 500 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro nicht überschreiten. Die gbb Beteiligungs Aktiengesellschaft, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), gibt Beteiligungen in stiller oder offener Form in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro bzw. den entsprechenden DM-Betrag. Das Geld kann für alle Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit den Vorhaben stehen. Eine Voraussetzung für eine Beteiligung der gbb ist, dass sich ein privater Beteiligungsgeber oder das jeweilige
Bundesland (z.B. durch das Landesförderinstitut) parallel mit mindestens 40 % an der Finanzierung des Konsolidierungsvorhabens beteiligt. Die Beteiligung der gbb wird in der Regel von einer begleitenden Managementunterstützung (Beratung, Management auf Zeit) abhängig gemacht. Soweit sich ein weiterer privater Beteiligungsgeber (ein sog. Leadinvestor) in mindestens gleicher Höhe wie die gbb beteiligt und darüber hinaus auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages die Beteiligung der gbb mitbetreut, kann einem solchen Leadinvestor im Kooperationsvertrag eine teilweise Risikoübernahme von 70 % der von ihm
geleisteten Einlage eingeräumt werden. Beteiligungen können über das jeweils zuständige Landesförderinstitut bei der gbb gestellt werden. Auskünfte erteilen die Landesförderinstitute bzw. die gbb. |