Was sind erneuerbare Energien? "Erneuerbare Energien" sind Energiequellen und Energieträger, die nach menschlichen
Zeitbegriffen unerschöpflich sind. Dazu gehören Sonnenstrahlung, Windenergie, Wasserkraft, Umweltwärme, Gezeitenenergie, Erdwärme, Biomasse und Biogas. Im Unterschied dazu werden die "erschöpflichen" Energien, wie Kohle, Erdöl und Erdgas, in erdgeschichtlich betrachtet wenigen Augenblicken verbraucht. Hinzu kommen die Risiken für Umwelt und Klima (Treibhauseffekt). Neues Gesetz fördert erneuerbare Energien Schon seit 1991 förderte das "Stromeinspeisungsgesetz" die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Die Betreiber der Stromnetze wurden durch dieses Gesetz erstmals verpflichtet, aus Sonnen- und Windenergie sowie
aus Wasserkraft und Biomasse erzeugten Strom in ihr Netz aufzunehmen und zu bestimmten Mindestsätzen zu vergüten. Das Gesetz hat insbesondere der Windenergie in Deutschland einen kräftigen Schub gegeben. Am 1. April 2000 wurde es abgelöst durch das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" - kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG gibt noch stärkere
Anreize, in die regenerativen Energien zu investieren: Es sieht fixe Vergütungen vor, die von 15 Pfennig pro Kilowattstunde (kWh) für Strom aus Wasserkraft bis zu 99 Pfennig pro kWh für Solarstrom reichen. Das EEG soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)
Gefördert wird der Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder Darlehen. Dies geschieht im Interesse einer zukunftsfähigen Energieversorgung und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes. Anträge können bis zum 15. Oktober 2002 gestellt werden. Gefördert werden:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Biogasanlagen
- Wasserkraftwerke
- Tiefengeothermie
- Photovoltaik für Schulen
- Wärmepumpen
- Energieeinsparung in Altbauten
- Wärmerückgewinnungsanlagen.
Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie
kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, die - Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die o.a. Anlagen errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen oder
- Energiedienstleister (Kontraktoren) für die o.a. Anlagen sind.
Die Förderung von gewerblichen Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen für Schulen oder Ausbildungszentren sind die jeweiligen Träger antragsberechtigt. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse bei: kleinen Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Energieeinsparmaßnahmen in Altbauten, Holzheizungsanlagen, Photovoltaikanlagen für Schulen. Darlehen bei: Großen Solarkollektoranlagen, Energieeinsparmaßnahmen in Altbauten, großen Biomasseanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Bei Zuschüssen:
Die Antragsformulare für Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn angefordet werden. Das BAFA nimmt auch die Anträge auf Zuschüsse entgegen. Bei Darlehen: Das Marktanreizprogramm knüpft an das CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Darlehensnehmer erhalten einen Teil Schulderlass
auf das ausgereichte Darlehen. Die Darlehen werden von der KfW ausgereicht. Kreditanträge sind bei den Hausbanken erhältlich und einzureichen. 100.000 Dächer Solarstrom-Programm Das 100.000 Dächer Solarstrom-Programm bietet Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in die Errichtung und
Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Dies betrifft Anlagen ab einer Spitzenleistung von ca. 1 kWp. Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen. Es werden zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung der Anlagen gewährt.
Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro bzw. 977.915 DM. Auftretende Finanzierungslücken können aus dem KfW-Programm für CO2-Minderung geschlossen werden. Aus dem Programm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Um Preissteigerungen bei Solarmodulen entgegenzuwirken, wird der Darlehenshöchstbetrag bei kleineren Anlagen (bis 5 kW) auf 13.500 DM/kW, bei größeren Anlagen und bei gewerblichen
Antragstellern auf 6.750 DM/kW begrenzt. Die maximale Kreditlaufzeit liegt bei zehn Jahren bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Sicherheiten: Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Möglich sind auch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken. Haftungsfreistellung:
Die Hausbank kann zu 50 % von der Haftung freigestellt werden Das 100.000 Dächer Solarstrom-Programm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Die Anträge müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau. |