Langfristige Darlehen mit günstigen Festzinssätzen aus dem KfW-Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe können für die Behebung vorübergehender Liquiditätsengpässe eingesetzt werden. Das Programm kann auch für die Verbesserung der Finanzierungsstruktur genutzt werden
(z.B. Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten) oder für die Ausweitung der Unternehmensaktivitäten herangezogen werden (z.B. Vergrößerung des Warenlagers, Aufstockung der Betriebsmittel). Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Darlehens ist, daß die Unternehmen grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Gefördert werden mittelständische Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen). Der Jahresumsatz darf 500 Mio. Euro bzw. den entsprechen DM-Betrag nicht übersteigen. Gefördert werden auch die Freien Berufe (einschließlich Heilberufe). Finanzierungsanteil: Der Anteil der Finanzierung richtet sich nach der
Bilanzsumme des Unternehmens. Eine Förderung durch das KfW-Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe kann maximal 30 % der letzten festgestellten Bilanzsumme betragen. Höchstbetrag: Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio. Euro. Sicherheiten:
Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken sind möglich. Haftungsfreistellung - alte Länder und Berlin (West):
Bei Krediten bis 1 Mio. Euro kann die Hausbank zu 40 % von der Haftung freigestellt werden. - neue Länder und Berlin (Ost):
Bei Krediten bis 2 Mio. Euro kann die Hausbank zu 50 % von der Haftung freigestellt werden.
Eine solche Haftungsfreistellung kann als Alternative zu einer Bürgschaft eingeräumt werden. Das KfW-Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Kreditanstalt
für Wiederaufbau. |