Das DtA-Startgeld bietet Existenzgründern Darlehen an. Finanziert werden in diesem Fall Gründungsvorhaben, deren Finanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das
geplante Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, daß das geförderte Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Gefördert werden Existenzgründer (= natürliche Personen), die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen. Der Antragsteller darf allerdings nicht schon selbständig tätig sein. Gefördert werden Gründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie
der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe). Höchstbetrag: 50.000 Euro. Mindestbetrag: keiner Sicherheiten: Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die DtA wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.
Eine Kombination mit den anderen hier beschriebenen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Das DtA-Startgeld wird von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) angeboten. Die Anträge an die DtA müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Als Hausbanken werden auch die Landesförderinstitute akzeptiert. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die
Deutsche Ausgleichsbank. Die Mittel des DtA-Startgelds müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. |