| Die Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewerblicher Unternehmen stärken. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse für folgende Beratungsarten:
- Existenzgründungsberatungen
um Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Unternehmensgründung zu geben. - Allgemeine Beratungen
über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. - Energieeinsparberatungen
über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit
einer sparsamen und umweltverträglichen rationellen Energieverwendung, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien. - Umweltschutzberatungen
um Probleme, die sich aus der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen (z.B. Umwelt-Audit) ergeben, zu bewältigen.
Existenzgründer, die sich entweder durch die Neugründung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder eine tätige Beteiligung an einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder wirtschaftsnahen freiberuflichen Praxis selbständig machen möchten, können Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen beantragen. Zuschüsse für allgemeine Beratungen,
Umweltschutzberatungen und Energieeinsparberatungen können Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Freien Berufe beantragen (unter Berücksichtigung bestimmter Umsatzgrenzen). Gefördert werden nur Beratungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren Umsatz zu über 50 % mit entgeltlichen
Unternehmensberatungen erzielt wird. Höhe der Zuschüsse: - Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen: 50 % der Beratungskosten, höchstens aber 1.500 €
- Zuschüsse für Existenzaufbauberatungen:
50 % der Beratungskosten, höchstens aber 1.500 €, allerdings nur bis zu 2 Jahre nach der Gründung - Zuschüsse für allgemeine Beratungen, Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen:
40 % der Beratungskosten, höchstens aber 1.500 €
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinien werden
auch Zuschüsse für mehrere Beratungen gewährt, wenn diese zeitlich und thematisch voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind: - Für Gründungsberatungen bis max. 1.250 EURO.
- Für allgemeine Beratungen, Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen jeweils bis max. 3.200 EURO
Der Antrag auf einen Beratungskostenzuschuß wird nach Abschluß der Beratung und nach Bezahlung der Beratungskosten spätestens bis zum 31. Mai des auf die Beratung folgenden Jahres bei einer Leitstelle abgegeben. Die Antragsformulare können bei der Bertelsmann Verlag KG, Postfach 10 06 33, 30506 Bielefeld, Tel.: 05 21 / 9 11 01-0, Fax: 05 21 / 9 11 01-79 bestellt
werden. Weitere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |