Venture Capital ist ein Instrument, das einen großen Beitrag für die Vitalität der Volkswirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, leistet. Es ist ein Produkt aus dem Bereich
der Finanzdienstleistungen, das folgende Komponenten in sich vereinigt: Kleinen und mittleren Unternehmen wird Eigenkapital ohne Sicherheiten und auf Zeit zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung ist mit mehr oder weniger intensiver Managementberatung und -betreuung verbunden, je nach Entwicklungsstadium der betreffenden Unternehmen. Beteiligungsgesellschaften: Neutrale Partner mit finanziellen Interessen Venture Capital- bzw. Beteiligungsgesellschaften verstehen sich dabei als neutrale Partner für kleine und mittlere Unternehmen. Sie gehen in der Regel
Minderheitsbeteiligungen an den Unternehmen ein, streben keinen unternehmensstrategischen Einfluss an und wollen dem Unternehmer nicht in seine Tagesgeschäfte hineinreden. Sie bestehen jedoch auf einer regelmäßigen Kommunikation mit dem Unternehmen und versuchen über die Mitwirkung in Aufsichtsgremien, ihr Know-how einzubringen. Als Mitgesellschafter tragen sie volles Risiko, wollen dafür aber auch alle Chancen nutzen. Ihr Ziel: Mit hoher Rendite aus dem Engagement auszusteigen.
Nicht Wohltäter, sondern Unternehmer Die meisten Beteiligungsgesellschaften sind private Gesellschaften und, sofern in den Satzungen keine regionalen Einschränkungen vorgesehen sind, überregional tätig. Diese privaten Beteiligungsgesellschaften zielen erfahrungsgemäß auf hohe Bruttorenditen. Beteiligungsgesellschaften sollten daher nicht als eine Art
Wohltäter oder karitativer Einrichtung angesehen werden. Sie sind vielmehr Unternehmer, die wiederum Unternehmer finanzieren und unterstützen, um damit Geld zu verdienen. Kapitalgeber der privaten Beteiligungsgesellschaften sind in der Regel Banken und Industrieunternehmen, aber auch private Finanziers (auch aus dem Ausland). Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen Neben den privaten Beteiligungsgesellschaften gibt es in fast allen Bundesländern mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Sie wurden als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft gegründet und sind in erster Linie nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Ihr Kapital entstammt dem ERP-Beteiligungsprogramm der Bundesregierung. Diese öffentlich geförderten mittelständischen Beteiligungsgesellschaften des BVK
bieten Beteiligungsmöglichkeiten an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer zugeschnittenen sind. Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen: Der Unternehmer bleibt "Herr im Haus". Im Unterschied zu erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Beteiligungsgesellschaften können sie sich bereits mit relativ kleinen Beträgen und an kleineren
Unternehmen beteiligen: in Form von Stillen Beteiligungen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und der Rückzahlung zum Nominalwert. |