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Bürgschaften der Bürgschaftsbanken

 

 

 

 

 

In allen Bundesländern stehen Bürgschaftsbanken bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Betriebe abzusichern. Sie werden dann wichtig, wenn Kreditnehmer zwar ein tragfähiges Unternehmenskonzept haben, aber nicht über bankübliche Sicherheiten verfügen. Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der privaten Wirtschaft, die durch Rückbürgschaften des Bundes und des jeweiligen Landes unterstützt werden.
Kredite zur Umschuldung bestehender Kredite oder zur finanziellen Sanierung von Unternehmen werden nicht verbürgt.

 

Bürgschaftsbanken übernehmen Bürgschaften für Betriebe des privaten gewerblichen Mittelstandes (Handwerk, Handel, Kleinindustrie, Gaststätten- und Dienstleistungsgewerbe usw.) sowie für Freie Berufe.

Die Bürgschaftsbanken bürgen der Hausbank für einen Kredit. Sie decken bis zu 80 % des Ausfalls (Selbstbehalt des Kreditgebers 20 %). Der Höchstbetrag der Bürgschaft darf 750.000 Euro im Einzelfall nicht übersteigen. Die Laufzeit der verbürgten Kredite darf grundsätzlich bis zu 15 Jahren betragen.
- Die Bürgschaftsbanken erheben ein Bürgschaftsentgelt.

Die Bürgschaft ist über die jeweilige Hausbank bei der Bürgschaftsbank des Landes zu beantragen, in dem der begünstigte Betrieb seinen Sitz hat.

 

 

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