| Dreh- und Angelpunkt bei der Entscheidung für ein Nachfolgemodell ist die Wahl des Nachfolgers. Wer kommt in Frage? Die meisten Firmeninhaber werden sich ihre Tochter oder ihren Sohn als Nachfolger
wünschen. Dies ist oft die schwierigste Form der Nachfolge. Die emotionale Komponente macht häufig eine weitgehend objektive Betrachtung der Dinge unmöglich. In manchen Fällen erwartet der Senior auch viel mehr von seinem Sohn oder seiner Tochter, als er dies bei Dritten tun würde. Oft kommt es dazu, dass die Kinder ganz andere berufliche Interessen verfolgen und auf die Nachfolge verzichten. Wer als Unternehmer frühzeitig die Nachfolge plant, bleibt von einer
derartigen Überraschung verschont und kann sich rechtzeitig nach einem anderen geeigneten Nachfolger umsehen. Steht kein Familiennachfolger zur Verfügung, bietet sich vielleicht jemand aus dem Gesellschafterkreis an, von den Führungskräften, den Meistern oder den anderen Mitarbeitern. Ein Nachfolger aus dem Unternehmen hat meist den Vorteil, dass er wie der Familiennachfolger die
Besonderheiten des Unternehmens bereits kennt. Unter Umständen hat er auch die notwendigen Kenntnisse und Führungsqualitäten schon unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bleibt auch die Kontinuität im Unternehmen gewahrt. Wenn Ihnen kein potenzieller Nachfolger bekannt ist, müssen Sie dennoch nichts dem Zufall überlassen. Ergreifen Sie die Initiative, und bieten Sie Ihr Unternehmen zur Übernahme an. Sprechen Sie andere Unternehmer aus
der gleichen oder einer anderen Branche an. Womöglich möchte einer dieser Unternehmer sein Geschäft erweitern oder ein zusätzliches Standbein aufbauen. Inserieren Sie in Tageszeitungen und Fachzeitschriften. Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder Ihren Fachverband. Diese bieten Firmenbörsen an, in denen Sie Ihr Unternehmen darstellen können. Sie können sich auch an einen Firmenmakler
wenden oder mit Hilfe einer Personalberatung einen Nachfolger suchen. Verlassen Sie sich bei Ihrer Suche nicht nur auf Ihren unternehmerischen Instinkt. Ganz gleich, ob Ihr potenzieller Nachfolger ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter Ihrer Firma oder ein Fremder ist. Erstellen Sie ein Anforderungsprofil. Fragen Sie kaufmännische, fachliche und soziale Kompetenz ab. Beurteilen Sie die Fähigkeit,
Entscheidungen zu treffen und zu delegieren. Wie sieht es mit Konfliktfähigkeit aus, Durchsetzungsvermögen und Gesprächsbereitschaft? Prüfen Sie mit Hilfe dieses Anforderungsprofils, ob Ihr Kandidat wirklich für diese Aufgabe geeignet ist. Denn: Nicht immer ist der Wunschnachfolger auch wirklich "der Richtige". Ob der aus dem Familienkreis stammende Existenzgründer
besser geeignet ist als ein externer, sollte im Interesse aller Beteiligten - auch des Unternehmens - objektiv geprüft werden. Sprechen die subjektiven und die objektiven Faktoren für einen Nachfolger aus dem Kreis der Familie, dann binden Sie diesen frühzeitig in das Unternehmen ein. Beachten Sie auch, dass im Idealfall Ihre gesamte Familie rechtzeitig in alle Überlegungen zur Unternehmensnachfolge mit einbezogen wird. Ihre
Entscheidung zur Unternehmensnachfolge betrifft jedes Familienmitglied. Versuchen Sie also bei der Wahl Ihres Nachfolgers so objektiv wie möglich zu sein, ganz besonders dann, wenn es sich um einen Angehörigen der Familie handelt. Lassen Sie den in Frage kommenden Existenzgründer auch von einer Person Ihres Vertrauens beurteilen. Sollte der geeignete Nachfolger nicht Ihr Wunschkandidat
sein, sollten Sie prüfen, ob Ihre Idealvorstellung noch Bestand haben kann. Ist der potenzielle Nachfolger tatsächlich nicht geeignet? Oder ist Ihre Antwort durch Ihre zu hohen Anforderungen bedingt? Arbeiten Sie ein Modell aus, das auf den richtigen Nachfolger zugeschnitten ist. Wenn ein Nachfolger geeignet erscheint, sollte ein Personalberater dessen Kompetenz und Fähigkeiten nochmals untersuchen. Unter Umständen können fehlende
Kenntnisse durch weitere Qualifikation noch ergänzt werden. Überprüfen Sie abschließend auch, ob - Führungsmannschaft und Mitarbeiter den Nachfolger akzeptieren,
- der Gesellschaftsvertrag zulässt, dass der auserwählte Nachfolger das Unternehmen
übernehmen kann, und ob
- Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag den Nachfolgeplänen entsprechen.
Wer hilft weiter? - Unternehmensberater
- Personalberater
- Rechtsanwalt/Notar
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