| Nachdem die Anmeldung beim DPMA registriert worden ist, werden die Unterlagen an eine Vorprüfungsabteilung weiter gereicht. Dort wird die Anmeldung von erfahrenen Prüfern daraufhin analysiert, ob offensichtliche sachliche Fehler enthalten sind oder ob die angemeldete Erfindung überhaupt nicht dem Patentschutz zugänglich ist. Beispielsweise können u.a. Kunstwerke, mathematische Methoden und Entdeckungen nicht patentiert werden.
Diese Vorprüfung dient dazu, bereits im Vorfeld der eigentlichen Patentprüfung den Anmelder auf augenfällige Fehler hinzuweisen. Darüber hinaus hat die Vorprüfung die wichtige Funktion, die Erfindung von ihrem sachlichen Gehalt her zu erfassen und in ein international geltendes, fein unterteiltes Klassifikationsschema einzuordnen. Dieses internationale Patentklassifikations-System „IPC" ermöglicht es, jede Erfindung einer definierten technischen
Klasse zuzuordnen. Die eigentlichen Prüfungsabteilungen sind nach diesem Klassifikationsschema aufgeteilt, jeder Prüfer ist für eine oder mehrere dieser Klassen zuständig. Dieses Verfahren stellt sicher, daß jede Erfindung zu einem Prüfer kommt, der für den betreffenden Sachverhalt große Erfahrung und hohen Sachverstand hat. Dadurch kann jede Erfindung optimal geprüft werden (siehe Prüfung - Patent). Copyright © Deutsches Patent- und Markenamt. |