Neben der Unterstützung und Beratung von Anmeldern zur Erlangung von gewerblichen Schutzrechten, der Erteilung und Verwaltung dieser Schutzrechte gehören zu den Dienstleistungen des DPMA auch Recherchen und Auskünfte auf allen Gebieten der Technik für die
Öffentlichkeit, insbesondere für Industrie und freie Erfinder. Das DPMA führt Recherchen zum Stand der Technik in der Regel im Zusammenhang mit einer Patent- oder einer Gebrauchsmusteranmeldung durch (Prüfung - Patent). Bei einer Patentanmeldung besteht die Möglichkeit, eine Recherche durchführen zu lassen, bevor man den eigentlichen Prüfungsantrag stellt. Damit kann sich der Anmelder vorab einen Überblick über den relevanten
Stand der Technik machen und die Aussichten seiner Anmeldung im Prüfungsverfahren abschätzen. Diese Recherche, die in § 43 des Patentgesetzes festgelegt ist, kann zusammen mit der Anmeldung beantragt werden, die Gebühr beträgt 250,-- Euro. Wenn der Anmelder an dieser Vorabinformation nicht interessiert ist, so erfolgt die Recherche automatisch im Prüfungsverfahren. Die Recherche-Gebühren sind in diesem Fall in der Gebühr für den Prüfungsantrag enthalten und entstehen nicht
gesondert. Nähere Einzelheiten stehen wiederum im „Merkblatt für Patentanmelder", das zusammen mit den notwendigen Formularen bei der Auskunftstelle im Deutschen Patent- und Markenamt (Information und Beratung im DPMA) kostenlos angefordert oder über Formulare, Merkblätter direkt abgerufen werden kann. Informationen zu den Gebrauchsmuster-Recherchen werden in einem weiteren Beitrag Gebrauchsmuster und
Topographien gegeben. Dieser Beitrag ist in Vorbereitung Copyright © Deutsches Patent- und Markenamt. |