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Rechtsformen in Tschechien

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform:Republik
Offizielle Bezeichnung:Tschechische Republik
Fläche:78.864 qkm
Bevölkerung:10,3 Mio.
Hauptstadt / Regierungssitz:Prag
Währung: Tschechische Krone, CK

 

Gesellschaftsform

GmbH = “spol. sr.o “oder “s.r.o.”

Spolecnost s rucením omezeným

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl:mindestens 1, max. 50 Personen (natürliche oder juristische)

Gründung durch Ausländer: zulässig

Gründungskapital

Stammkapital:mindestens 100.000 CK

Stammeinlagen:- Gründungseinlage mind. 50.000 CK

        - pro Gesellschafter mind. 20.000 CK

         (Einlage muß durch 1.000 teilbar sein)

Gründungskosten und –dauer

Kosten:ca. 5.100 CK

Dauer: ca. 3 Monate (langfr. Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer)

Gesellschaftsvertrag

Form:schriftlicher Gesellschaftsvertrag; Unterschriften der Gründer müssen notariell

Beglaubigt sein

Inhalt:Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, Namen und Sitz der Gesellschafter, Höhe des Stammkapitals und der Einlagen jedes Gesellschafters, Art der Einlage, Frist für die Zahlung der restlichen Einlage, Name und Wohnsitz der Vertreter der Gesellschaft und der Aufsichtsratsmitglieder.

Gründungsablauf:

1. Genehmigung der Ortsansässigkeit des Unternehmens durch das Gemeindeamt

2. Mit allen EU-Mitgliedern und den USA Antrag auf Ausstellung eines Gewerbescheins

3. Antrag durch tschechischen Anwalt (darf nicht Mitglied des Unternehmens sein ) auf Eintragung in das Handelsregister

4. Vergabe einer statistischen Identitätsnummer

5. Veröffentlichung im Handelsregister

Gesellschaftsstruktur

Vollversammlung: Beschlußfähig bei mehr als 50% der Stimmanteile (1 Stimme je 1.000 CK Einlage). Sie entscheidet mit absoluter Mehrheit der Stimmen der anwesenden Gesellschafter. Jährlich von Geschäftsführern einzuberufen.

Geschäftsführer:

    Mind. 1 Person, von Vollversammlung ernannt (bei ausländischem Geschäftsführer ist eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich)

Vertretung:

    Gesetzlich gilt Einzelvertretung

Aufsichtsrat:

Nur, wenn im Gesellschaftsvertrag festgelegt; mind. 3 Mitglieder; gewählt von der Vollversammlung

 

Rechnungslegungspflichten

  • Juristische Personen sind gemäß Rechnungslegungsgesetz zur Aufstellung eines Jahres-Abschlusses verpflichtet
  • Pflicht zur jährlichen körperlichen Bestandsaufnahme; Anlagevermögen halbjährlich, Kassenbestand vierteljährlich
  • Bestellung eines Wirtschaftsprüfers erst ab 40 Mio. CK Umsatz oder mehr als 20 Mio. CK Kapital oder aufgrund anderer Sondervorschriften

Steuern

Unternehmenssteuern

Körperschaftssteuer: 42%

Gewerbesteuer:nein

Vermögenssteuer:nein

Personensteuern:

Einkommenssteuer:

0-60.000 CSK: 15% (untere Proportionallzone)

über 1.080.000 CSK: 367.200 zzgl. 44% auf Überhang (ober P.zone)

Umsatzsteuer: 23% (Regelsatz)

(5% auf Grundnahrungsmittel, Brennstoffe und mediz.

Versorgung:

0% auf Exporte von Waren und Dienstleistungen an Ausländer)

Quellensteuer: 15-25%

(erhoben auf bestimmte Einkommen, die nicht- und ansässige Personenen in der CR erzielen, z.B. durch Dividenden, Lizenzen)

Verkehrssteuer: 5% (bei Verkauf von Grundstücken u.a. Immobilien)

Doppelbesteuerungsabkommen:

u..a. mit A, B, CDN, D, F, GB, I, J, NL, USA.

 

 

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