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Rechtsformen in der Niederlande

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform: parlamentarische Erbmonarchie
Offizielle Bezeichnung:Königreich der Niederland
Fläche: 41.865 km²
Bevölkerung: 15,3 Mio.
Hauptstadt: Amsterdam
Regierungssitz: Den Haag
Währung: Euro, Holländischer Gulden, NLG, hfl

 

Gesellschaftsform

GmbH = B.V. = Besloten Vennoootschap met beperkte aansprakellijkheid(„Geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)

Gründung durch Ausländer: zulässig

Gesellschaftszweck: Gründung zu jedem –erlaubten- Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt

Gründungskapital

a) Genehmigtes Kapital > 40.000 hfl

b) Gezeichnetes Kapital > 40.000 hfl

(und b > 20% von a)

c) Eingezahltes Kapital > 40.000 hfl

(und c > 25% von b)

Gründungskosten und –dauer

 

Kosten:            mind. 1.800 DM   

                        (abhängig vom Stammkapital und vom Beratungsaufwand)

Dauer:            Ca: 2 Monate

Gesellschaftsvertrag:

Form:             notariell beurkundet

Inhalt:            Gründer, Betrag des gezeichneten und des eingezahlten Kapitals, erstmalige Geschäftsführerbestellung, Satzung (Firma, Sitz, Zweck, genehmigtes Kapital, Anteile , Sperrklausel bzgl. Anteilsübertragung, Vertretungsregelung für Abwesenheit oder Verhinderung von Geschäftsführern)

Gründungsablauf

1.     Entwurf einer notariellen Gründungsurkunde

2.     Vorlage dieses Entwurfs beim niederländischen Justizministerium (Prüfung des Gründungsvertrages und der Gründer)

3.     Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Ministerium

4.     Notarielle Beurkundung der Gründung (Entstehung  der juristischen Person)

5.     Eintragung in das Handeslregister (deklaratorischer Charakter)

6.     Veröffentlichung im Staatscourant

 

 

Gesellschaftsstruktur

Gesellschaftenversammlung:           

oberstes Willensbildungs- / Kontrollorgan; Zusammenkunft  grds,, einmal jährlich; schriftliche Abstimmung möglich

Geschäftsführer:        mind. 1 Person (natürliche oder juristische)

Vertretung:                  gesetzlich gilt Einzelvertretung

Aufsichtsrat:            grds. Fakultativ; vorgeschrieben nur für eine „große B.V.“ (gezeichnetes

                                    Kapital > 25 Mio. hfl)

 

Publizität und Rechnungslegung

 

·        Pflicht zur Publizität im örtlichen Handelsregister

·        Bilanzveröffentlichungspflicht  für jede B.V.

·        Rechnungslegung nach EU-Recht (gem. der 4. EG-Richtlinie – Bilanzrichtlinie)

Steuern

Unternehmenssteuern

Körperschaftssteuer: 35% (für die ersten 100.000 hfl  40%)

            Gewerbesteuer :             nein

            Vermögenssteuer:            nein

Gesellschaftssteur: 1% vom eingezahlten Kapital (einmalig bei Gründung; bei Kapitalerhöhung auf das zusätzliche Kapital

Personensteuern:

Lohnsteuer: 0 bis 44.349 hfl p.a. : 37,65%
(incl. 31,5% Sozialversicherung)

über 44,349 hfl bis 88.695 hfl: 50%
über 88.695 hfl: 60%
Sonderregelung für Ausländer

Vermögelnssteuer: 0,8%

Kapitalertragssteuer: 25%

Umsatzsteuer: 17,5%

Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA

 

 

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