Allgemeines Staatsform: parlamentarische Erbmonarchie Offizielle Bezeichnung:Königreich der Niederland Fläche: 41.865 km²
Bevölkerung: 15,3 Mio. Hauptstadt: Amsterdam Regierungssitz: Den Haag Währung: Euro, Holländischer Gulden, NLG, hfl GesellschaftsformGmbH = B.V. = Besloten Vennoootschap met beperkte aansprakellijkheid(„Geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung)Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)Gründung durch Ausländer: zulässig Gesellschaftszweck: Gründung zu jedem –erlaubten- Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt Gründungskapitala) Genehmigtes Kapital > 40.000 hfl b) Gezeichnetes Kapital > 40.000 hfl (und b > 20% von a) c) Eingezahltes Kapital > 40.000 hfl
(und c > 25% von b) Gründungskosten und –dauer Kosten: mind. 1.800 DM (abhängig vom Stammkapital und vom Beratungsaufwand) Dauer: Ca: 2 Monate Gesellschaftsvertrag: Form: notariell beurkundet Inhalt: Gründer, Betrag des gezeichneten und des eingezahlten Kapitals, erstmalige Geschäftsführerbestellung, Satzung (Firma, Sitz, Zweck, genehmigtes Kapital, Anteile
, Sperrklausel bzgl. Anteilsübertragung, Vertretungsregelung für Abwesenheit oder Verhinderung von Geschäftsführern) Gründungsablauf1. Entwurf einer notariellen Gründungsurkunde 2. Vorlage dieses Entwurfs beim niederländischen
Justizministerium (Prüfung des Gründungsvertrages und der Gründer) 3. Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Ministerium 4. Notarielle Beurkundung der Gründung (Entstehung der juristischen Person) 5. Eintragung in das Handeslregister (deklaratorischer
Charakter) 6. Veröffentlichung im Staatscourant GesellschaftsstrukturGesellschaftenversammlung:
oberstes Willensbildungs- / Kontrollorgan; Zusammenkunft grds,, einmal jährlich; schriftliche Abstimmung möglich Geschäftsführer: mind. 1 Person (natürliche oder juristische) Vertretung: gesetzlich gilt Einzelvertretung
Aufsichtsrat: grds. Fakultativ; vorgeschrieben nur für eine „große B.V.“ (gezeichnetes Kapital > 25 Mio. hfl)
Publizität und Rechnungslegung · Pflicht zur Publizität im örtlichen Handelsregister · Bilanzveröffentlichungspflicht für jede B.V.
· Rechnungslegung nach EU-Recht (gem. der 4. EG-Richtlinie – Bilanzrichtlinie) SteuernUnternehmenssteuernKörperschaftssteuer: 35% (für die ersten 100.000 hfl 40%)
Gewerbesteuer : nein Vermögenssteuer: nein Gesellschaftssteur: 1% vom eingezahlten Kapital (einmalig bei Gründung; bei Kapitalerhöhung auf das zusätzliche Kapital Personensteuern: Lohnsteuer: 0 bis 44.349 hfl p.a. : 37,65% (incl. 31,5% Sozialversicherung) über 44,349 hfl bis 88.695 hfl: 50%
über 88.695 hfl: 60% Sonderregelung für Ausländer Vermögelnssteuer: 0,8% Kapitalertragssteuer: 25% Umsatzsteuer: 17,5% Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA |