Allgemeines Staatsform:Republik Offizielle Bezeichnung:Republik Bulgarien Fläche: 110.994 km²
Bevölkerung:8,5 Mio. Hauptstadt / Regierungssitz: Sofia Währung:Lew, Lw Gesellschaftsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = OOD) Gründungsvoraussetzungen Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)
Gründung durch Ausländer: zulässig Gesellschaftszweck: nur zur Durchführung von Handelsgeschäften Gründungskapital Mindeststammkapital:50.000 Lw Stammeinlage: mind. 500 Lw pro Gesellschafter; durch 100 teilbar Einzahlung mind. 1/3 seiner Einlage und mind. 500 Lw Gründungskosten und –dauer
Kosten: bis zu 10.000 Lw Dauer: durchschnittlich 2 bis 6 Monate Gesellschaftsvertrag: Form:einfache Schriftform genügt Inhalt: Firma, Sitz und Gegenstand; Höhe des
Stammsitzkapitals; Fristen für Resteinzahlungen; Höhe der Anteile, Geschäftsführung und Art der Vertretung,,; Gesellschaftervorrechte; andere Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Gründungsablauf Man unterscheidet drei Phasen: 1.Vorgründungsphase
(“Vorgründungsgesellschaft”): Einigung zur Geschäftsgründung 2.Gründungsphase (“vorgesellschaft”): - Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages (bzw.
Gründungsprotokolls) und Unterzeichnung durch Gesellschafter
- Bestellund des Geschäftsführer
- Einzahlung der Mindesteinlagen
- Anmedlung der Gesellschaft in das Handelsregister des örtlichen Gerichtes durch das Geschäftsführungsorgan
- Hinterlegung beglaubigter Unterschriften der Geschäftsführer
3.Juristische Person: Eintragung im Handeslregister Gesellschaftsstruktur Gesellschaftenversammlung: Oberstes Willensbildungs-/ Kontrollorgan; Zusammenkunft mind. Einmal jährlich; Beschlußfassung auch bei Abwesenheit möglich
Geschäftsführer: mind. 1 natürliche Person Vertretung:Gemeinschafts- oder Einzelvertretung Aufsichtsrat:rein fakultativ Starke Informations- und Einsichtsrechte der Gesellschafter Publizität und Rechnungslegung - keine Pflicht zur Publizität
- Jahresabschluß in bulgarischer Sprache und Währung
- Prüfung durch Dipl. Fachbuchhalter
Steuern Unternehmenssteuer Gewinnsteuer: bis 1 Mio. 30% darüber 40%. (bei juristischen Personen mit überwiegend staatlicher Beteiligung kommen hinzu: 10% Pflichtbeitrag an die
Gemeinde und 2% an die Melora-tionsfonds) Personensteuern Lohnsteuer: einkommensabhängig – progressiv von 20% bis 40% Kapitalertragssteuer: für Einnahmen ausländischer Personen
ausDividenden, Anteilen, Zinsen, Lizenzen und Mieten 15%, für Dividenten und Gewinn aus Anteilen für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 10%
Umsatzsteuer: 18% (Waren des Grundbedarfs =%) Doppelbesteuerungsabkommen: u.a. mit D, E, F, GB, I, USA |