Allgemeines Staatsform:parlamentarische Monarchie Offizielle Bezeichnung:Königreich Spanien Fläche:504,782 qkm
Bevölkerung:39,4 Mio. Hauptstadt/ Regierungssitz:Madrid Währung:Euro, Peseta, ESP, Pta Gesellschaftsform S.R.L. oder S.L. Sociedad de Responsabilidad Limitada oder Sociedad Limitada Direkte Investition und Beteiligungsinvestition
Für Investitionen über 50% ist ein “trámite de verificación administrativa previa” (vorheriges Überprüfungsverfahren) notwendig bei der Generaldirektion für Auslandstransaktionen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen. Gründungsvoraussetzungen Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische
Person) Gründung durch Ausländer: zulässig Gründungskapital Stammkapital mindestens 500.000 Pta., vollständig einzuzahlen Gründungskosten und –dauer Die Gründungskosten: ca. 300.000 Pta. Dauer: ca. 8-10 Wochen Gesellschaftsvertrag - Firma: Antrag beim Zentralen Handelsregister
- Gründungsurkunde zwischen dem / den Gründer/n in
öffentlicher Form (vor dem protokollierenden Notar oder Konsul)
- Form: schriftlicher Vertrag
- Mindestinhalte: Identität der/s Gründer/s; Gründungswille der Beteiligten, wenn Gründung der GmbH durch mehrere Personen; Einlage jedes Gesellschafters; Organisation der Geschäftsführung; Satzung; Identität der Person/en, die in der
Gründungsphase die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen
Eintragung in das regionale Handelsregister notwendig (konstitutiver Effekt) Gesellschaftsstruktur Hauptversammlung: oberstes Organ; ihr obliegt die oberste
Kontrolle (Gesellschafterversammlung mind. einmal jährlich) Geschäftsführung:1 oder 2 Verwalter; bei Verwaltungsrat mind. 3, max. 12 Mitglieder; Oberstes ausführendes Organ; repräsentiert die GmbH nach außen; Vertretung:gesetzlich gilt Gesamtvertretung Publizität und Rechnungslegung Pflicht zur Publizität im regionalen Handelsregister, Prüfungspflicht durch externen Abschlußprüfer für Jahresabschluß und Lagebericht. Steuern Unternehmenssteuern Körperschaftssteuer 35% Gewerbesteuer: richtet sich nach Branche und Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist Vermögenssteuer:(für Unternehmen und Privatpersonen):
zwischen 0,2% (bis 25 Mio Pta.) und 2,5% (über 800 Mio. Pta.) Gründungssteuer:1% vom eingezahlten Kapital Personensteuern:
Alle Personen, die sich mehr als 183 Kalendertage im spanischen Hoheitsgebiet Aufhalten, haben in Spanien Steuern zu zahlen. Lohnsteuer: Die ersten 400.000 Pta. Sind steuerfrei. Danach wird jeweils die Differenz zur
Nächsten Steuerklasse mit einem progressiv ansteigenden Steuersatz von bis zu 56% ab einem Betrag von 9.550.000 Pta. Versteuert, so daß z.B. bei einem Einkommen von 9.550.000 Pta. ESt in Höhe von 3.377.550 Pta. zu entrichten ist. Vermögenssteuer: wie bei Unternehmen Umsatzsteuer:15% (reduzierte Sätze: 7% und 3%) Canarischer Mehrwertsteuersatz 4%
Bei Reduzierung oder Erhöhung des Gesellschaftskapitals: 1% Einschreibungen in die Register: 0,5% Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA |