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Rechtsformen in Frankreich

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform:Republik
Offizielle Bezeichnung:Républic francaise
Fläche: 543.965 km²
Bevölkerung:57,4 Mio.
Hauptstadt / Regierungssitz:Paris
Währung:Euro, Französischer Franc, FF

 

Gesellschaftsform

GmbH = société á responsibilité limitée (S.A.R.L.)

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 natürliche o. juristische Person, höchstens 50 Gesellschafter Gründung durch Ausländer:zulässig

Gründungskapital

Stammkapital: mind. 50.000 FF

    Stammeinlagen:Stammkapital aufgeteilt in Stammeinlagen zu je 100 FF. Auch

    Sacheinlagen zulässig, Pflicht zur Prüfung durch Einlagenprüfer, wenn Sacheinlagen über 50.000 FF oder mehr als 50%

Gesellschaftsvertrag:

Form:privatwirtschaftlich, ausgenommen bei der Einbringung von Grundstücken

    Inhalt:Gründer, Organe, Firma, Sitz, Gegenstand,  Geschäftsführung, Aufteilung der Staammeinlagen, Stimmrechte

Gründungsablauf:

    1. Einreichung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages, einer Urkunde über die Bestellung der Gesellschaftsorgane und einer Erklärung über die Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen beim centre des formalitées des enterprisees (CFE)

    2. Prüfung durch CFE und Weiterleitung an Handelsgericht

    3. Prüfungsmöglichkeit durch Urkundsbeamten. Nach 15 Tagen ohne Ablehnung ist die Gesellschaft einzutragen

    4. Veröffentlichung im “Bulletin des annonces civiles et commerciales”. Bareinlagen müssen bis zur Eintragung bei einem Notar, einer Bank oder der “caisse des dépots et consignations” hinterlegt werden.

Gesellschaftsstruktur

Gesellschaftenversammlung: mind. Einmal jährlich, schriftliche Abstimmung kann vertraglich vorgesehen werden

Geschäftsführer:mind.. eine natürliche Person. Bei mehreren Geschäftsführern gilt Einzelvertretung. Nicht-EU Ausländer benötigen Zulassungsausweis für Kaufleute

 

Publizität und Rechnungslegung:

Publizität:Handelsregister

    Rechnungslegung:Jahresabschluß: Bilanz, GuV-Rechnung, Inventar und Lagebericht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaftenversammlung vorzulegen..

Steuern

Unternehmenssteuern

Körperschaftssteuer: 33% auf ausgeschüttete und nichtausgeschüttete Gewinne

Gewerbesteuer: regional verschieden, bis 3,,5% auf Grundbesitz und

Anlagevermögen

Vermögenssteuer: keine

Personensteuern:

Einkommenssteuer: progressiv von 0-56%

         

Umsatzsteuer:18,5%

Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Staaten und U.S.A.

 

 

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