| Viele junge Unternehmerinnen und Unternehmer müssen innerhalb der ersten Jahre ihre Firma wieder schließen. In den meisten Fällen ist die Zahlungsunfähigkeit allerdings vermeidbar, wenn die Unternehmer Probleme
und ihre Ursachen rechtzeitig erkennen, sich darauf vorbereiten und beizeiten nach Hilfe und Unterstützung Ausschau halten. Laut einer Studie führen bei kleinen und mittleren Unternehmen vor allem folgende Probleme zur Insolvenz:
Managementfehler
Die Person des Gründers und Unternehmers ist der dominierende Faktor in einem Unternehmen. Sein Wissen und Können entscheiden über die Existenz eines Unternehmens. Er muss sich und seine Leistungen realistisch und kritisch einschätzen. Konjunkturelle
Abwärtsbewegungen und Krisen im Unternehmen muss er rechtzeitig erkennen und dagegensteuern. Wächst das Unternehmen, sollte er seinen Betrieb entsprechend umstellen und führenden Mitarbeitern Eigenverantwortung übertragen.
Vernachlässigung des Rechnungswesens und des Controllings
Als "Meister ihres Fachs" haben so manche Jungunternehmer von kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Dingen nicht genug Ahnung. Daher
werden Entscheidungen nicht selten "aus dem Bauch" heraus und nicht nach vorliegendem Zahlenmaterial zur Unternehmenssituation getroffen. Existenzgründer sollten immer die aktuellen Kennzahlen aus dem Rechnungswesen kennen, um drohende Schieflagen frühzeitig zu bemerken und schnell Abhilfe schaffen zu können.
Zu geringes Eigenkapital
Eine zu dünne Eigenkapitaldecke ist oft das Ergebnis einer falschen Unternehmenspolitik: Privatentnahmen des
Unternehmers sind zu hoch, die Produktpalette ist nicht mehr wettbewerbsfähig, Verluste werden durch Eigenkapital ausgeglichen. Auch zu hohe Fixkosten und dadurch zu geringe Gewinne können zu einem Mangel an Eigenkapital führen.
Schleppende Zahlungsweise der Kunden
1999 sind nur 46 Prozent aller Rechnungen innerhalb von 30 Tagen bezahlt worden. Insbesondere kleine und mittlere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe leiden unter der
schlechten Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber und sind aus diesem Grund nicht selten in ihrer Existenz bedroht. Um die missliche Lage vieler Unternehmen zu entschärfen, ist am 1. Mai 2000 das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten. Schuldner von Geldforderungen geraten nach diesem Gesetz grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Bisher war hierfür zunächst eine Mahnung des Schuldners erforderlich.
Zudem ist durch das Gesetz der gesetzliche Verzugszins ist von 4 auf 7,68 Prozent heraufgesetzt worden.
Veraltete Produktpaletten
Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt und die Produkte und Dienstleistungen nicht auf neue Markttrends einstellt, begibt sich "auf dünnes Eis".
Fehler im Personalmanagement
Zu hohe Lohn- und Sozialkosten, häufige Fluktuation und vor allem die unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter können nicht nur zu Kostensteigerungen, sondern auch zu Umsatzeinbußen führen.
Zu wenig Markterfahrung
Jungunternehmer fehlt es häufig an der Erfahrung für ein zielgruppenorientiertes Marketing. So werden Risiken in einer problematischen Kundenstruktur - beispielsweise die plötzliche Veränderung des Konsumentenverhaltens in
trendabhängigen Branchen - falsch eingeschätzt. |