Unter "Mitarbeiter-Kapital-Beteiligung" versteht man die vertragliche, dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Dabei werden die Mitarbeiter am
Unternehmensergebnis beteiligt. Außerdem sind, abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung, auch Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte mit einer Kapitalbeteiligung verbunden. Neben der Kapitalbeteiligung gibt es noch die Erfolgsbeteiligung. Hier erhalten die Mitarbeiter aufgrund ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer eine über das Arbeitsentgelt hinausgehende Zahlung, die vom Unternehmenserfolg abhängig ist. Kapitalbeteiligung und Erfolgsbeteiligung lassen sich auch miteinander
kombinieren. Mittel aus der Erfolgsbeteiligung werden, statt sie auszuzahlen, in Form einer Kapitalbeteiligung im Unternehmen angelegt. Neben der "materiellen" Beteiligung gibt es noch "immaterielle" Formen der Beteiligung. Die immaterielle Beteiligung umfasst im weitesten Sinne Mitspracherechte der Mitarbeiter an den sie betreffenden Entscheidungen. Über die gesetzliche Mitbestimmung hinaus können
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillige Mitwirkungsmöglichkeiten vereinbart werden, die auf einer partnerschaftliche Zusammenarbeit im Unternehmen abzielen (bei Fragen der Führung oder der betrieblichen Weiterbildung). Materielle und immaterielle Beteiligung schließen sich nicht gegenseitig aus. Beteiligungsinstrumente fördern nicht nur die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter, sondern
lassen diese durch Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen am Unternehmenserlös teilhaben. |