| Die einfache Buchführung ist nur für kleine Betriebe mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsprozessen empfehlenswert, in denen auch ansonsten der Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätssituation nicht so schnell verloren gehen kann. Streng genommen muss der Unternehmer für die Einnahmen- und
Ausgabenrechnung keine Aufzeichnungen erstellen. Die einfache Buchführung ist dabei allerdings nur für Unternehmen zulässig, die nicht buchführungspflichtig sind. Wie ausfüllen? Bei der einfachen Buchführung werden Konten für gängige Geschäftsvorgänge eingerichtet: Büromaterialien, Miete, Telefon etc. Innerhalb der einzelnen Konten werden die Einnahmen bzw. Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge erfasst. Außerdem werden die Buchungen von
Kasse und Bankkonten festgehalten. Achtung: Nicht erfasst werden hier Angaben über das Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Material, bestehende Forderungen, Bankguthaben etc.) bzw. die Schulden (Darlehen, Verbindlichkeiten etc.) des Unternehmens. Das vollständige Betriebsvermögen lässt sich nur durch eine Inventur feststellen. Nicht berücksichtigt bleiben außerdem
die Anschaffungskosten teurer und über mehrere Jahre genutzter und abzuschreibender Anlagegüter (z. B. Firmenwagen). Bei Nutzern der einfachen Buchführung sollte daher der Steuerberater den Überblick über Vermögen, Schulden und Abschreibungen sicher stellen. Auswertung: Die einfache Buchführung wird durch eine so genannte Einnahmen- und Ausgabenrechnung (anderer Name: Einnahmen-Überschussrechnung) ausgewertet: also
durch eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, so handelt es sich hierbei einen Unternehmensgewinn. |