| Wofür Die Marke ist gewissermaßen die Visitenkarte, mit der Waren und Dienstleistungen auf dem Markt auftreten. Als Marken können nicht
nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen, Hörmarken (Tonfolgen) etc. Durch die Eintragung in das Markenregister wird es Dritten untersagt, die geschützte oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Mit der Anmeldung muss ein Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen angegeben werden, für das Schutz begehrt wird. Neben den deutschen Marken gelten in Deutschland auch die EU-weit und die
international registrierten Marken. Die geschützte Marke wird oft mit dem Registrierhinweis ® versehen. Schutzdauer 10 Jahre, alle 10 Jahre verlängerbar (durch weitere Zahlung der Gebühren) Prüfung Es findet eine Prüfung durch das Patent- und Markenamt
auf „absolute Schutzhindernisse“ statt (nicht zu schützen sind z.B. Namen aus dem sprachlichen „Allgemeingut“, z.B. „super“). Es gibt keine amtliche Prüfung auf ältere Rechte Dritter. Diese muss der Antragsteller in eigener Regie durchführen. Sie ist allerdings bei Marken unbedingt zu empfehlen. Das Risiko, dass ein Kennzeichen in derselben Branche schon von einem Dritten benutzt wird, ist groß. Hier droht eine teure Abmahnung, ggf. werden auch Güter
mit dem unzulässigen Markennamen vernichtet. Achtung: Wer eine Marke anmeldet, muss diese auch benutzen. Tut er dies nicht, so kann die Marke nach fünf Jahren wieder gelöscht werden. |