Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Datenschutz | Impressum  

Startseite » Infopark » Vorbereitung » Formalitäten » Verträge » Vertragsfehler »

Vertragsfehler

 

 

 

 

 

Es gibt - leider - Existenzgründungen, die nicht halten, was sie zunächst versprechen: sei es die Geschäftsidee, das geplante Produkt oder aber auch die Entwicklung der Branche. Häufiges Problem: Eine Kündigung der seinerzeit oft so euphorisch geschlossenen Verträge ist wegen langer Laufzeiten oder anderweitiger Bindungen nicht möglich.

 

Wenn die Geschäfte schlecht laufen, werden die Unternehmen von den laufenden Verbindlichkeiten erdrückt. Vor allem lange Vertragslaufzeiten verhindern dann, dieser Entwicklung frühzeitig ein Ende zu setzen. Grundsätzlich gilt: Einmal geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk muss daher auf die Vertragsverhandlungen gelegt werden. Jeder Vertragspartner ist zunächst selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen auch erfüllen kann. In Ausnahmefällen können Verträge aber unwirksam sein (Knebelungsverträge).

Vorsicht bei langfristigen Verträgen:

Existenzgründer wissen in der Regel nicht, wie sich der Versicherer z. B. im Schadensfall verhält. Hinzu kommt, dass man nicht sicher sein kann, ob sich das eigene Unternehmen tatsächlich am Markt halten wird. Um flexibel zu bleiben, ist der Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll. Also Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird.

Knebelung

Unter Knebelungsverträgen werden im Allgemeinen solche Verträge verstanden, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Vertragspartners im Ganzen oder in wesentlichen Teilen so sehr beschränken, dass dieser seine freie Selbstbestimmung verliert.

Ob nun ein Knebelungsvertrag vorliegt, ist nur im Einzelfall zu entscheiden und richtet sich nach objektiven Kriterien. Das bedeutet: Der Knebelnde muss nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt haben.

Wichtig ist: Liegt eine tatsächliche Knebelung vor, ist der Vertrag sittenwidrig. Ein solcher Vertrag ist dann nichtig, d. h. er wird so behandelt, als ob er nie bestanden hätte. Nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts wird er dann - in der Regel - rückabgewickelt.

 

Wodurch kann ein Vertrag zum Knebelungsvertrag werden? Durch:

  • eine ungerechtfertigt lange Vertragsdauer
  • die Entziehung oder übermäßige Beschränkung der Verfügungsbefugnis
  • starke Eingriffs- und Kontrollrechte des Vertragspartners
  • ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

 

Gründer Guide
Gründer Guide - Schritt für Schritt zum eigenen Unternehmen
Details zum Thema
Verwandte Themen

 » Verträge
 »
Änderungen
 »
AGB
 »
Gestaltung
 »
Vertragsarten
 »
Vertragsfehler
 »
Knebelung


 

Web-Infos

Idee / Konzeption
 » Basiswissen
 »
BusinessPlan
 »
Franchising
 »
Network Marketing
Vorbereitung
 » Rechtsformen
Unternehmensführung
 » Betriebsführung

Service
 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2024 by Gruenderstadt