Vielen Verträgen liegen die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) zu Grunde. Dabei handelt es sich in der Regel um das berüchtigte „Kleingedruckte“ eines Vertrags. Die AGB legen die konkreten Bedingungen fest, zu denen ein Vertrag wirksam wird. Wichtige Beispiele: die Gewährleistung oder Haftung des Verkäufers für ein Produkt oder eine Leistung. Der Kunde hat auf die AGB keinen Einfluss. Sie werden vom Verkäufer festgelegt. Dabei wird er
in der Regel versuchen, die gesetzlichen Spielräume so weit wie möglich auszunutzen (z. B. für Haftung oder Gewährleistung). Allerdings sind den Unternehmen bei der Ausgestaltung der AGB Grenzen gesetzt: durch das AGB-Gesetz. Es soll verhindern, dass Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Es untersagt z. B. Preiserhöhungen innerhalb von vier Monaten (wichtig im KFZ-Handel), den Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (z. B. bei fehlerhafter Leistung), den
Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen etc. Für viele Branchen gibt es standardisierte AGB, die von den großen Wirtschaftsverbänden ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Sie können nicht immer unverändert übernommen werden, da sie nicht unbedingt auf die konkreten Geschäftsabläufe des einzelnen Unternehmens passen. |