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Arbeitslos ... Damit ein Alptraum nicht im Trauma endet.

 

 

 

 

 

Der Arbeitgeber von Paul Power hat zum 31.03. den Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Damit reihte sich dieses Unternehmen in die Reihe der 40.000 jährlichen Insolvenzen seit dem Jahre 1999 ein. Der Insolvenzverwalter teilte Paul Power heute Mittag mit, dass Paul Power zum 01.05. vom Dienst freigestellt sei. Seine Bezüge erhalte er noch bis zum 30.06. und er werde 30.000 € Abfindung aus dem Sozialfonds des Unternehmers erhalten.

 

Paul Power, 38 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind, war leitender Angestellter in der Abteilung Marketing mit einen Jahresgehalt von 60.000 € brutto.

Der Gang zum Arbeitsamt blieb ihm nicht erspart. Seine Arbeitslosenbezüge belaufen sich auf 2.078 € , die er maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten erhalten wird.

Da Paul Power ein positiv denkender Mensch ist, geht er für sich davon aus, in Kürze bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Job zu erhalten.

Inzwischen hat er über 200 Bewerbungen geschrieben, über 80 Bewerbungsgespräche absolviert und es sind inzwischen weitere 18 Monate erfolglos ins Land gegangen. Von seiner erhaltenen Abfindung von 30.000 € die aber nach Lohnsteuer nur noch 19.661 € netto war, ist inzwischen nichts mehr übrig, Ebenfalls wurde der vorhandene Bausparvertrag mit 12.000 € aufgelöst und verbraucht. Zwischenzeitlich ist auch die Kontoüberziehungslinie von 5.000 € durch seine Bank auf Null gefahren worden. Es gibt bereits Negativmerkmale in der Schufa, der Familienfrieden ist stark gefährdet und das soziale Umfeld zieht sich mehr und mehr zurück.

Inzwischen ist von seinem anfänglichen Optimismus wenig übriggeblieben, vielmehr ist Paul Power jetzt bewusst, dass es in seinem Alter keinen Job mehr gibt. Mittlerweile denkt Paul Power auch über die Alternative „Selbständigkeit“ nach. Der Termin beim Existenzgründungsberater verläuft aber negativ, da wegen der inzwischen vorliegenden negativen Schufa-Merkmale und des nicht mehr vorhandenen Eigenkapitals keine Bank bereit ist, das Risiko einer Existenzgründungsfinanzierung auf sich zu nehmen.

So oder ähnlich schreibt das Leben Schicksal, ein absolutes Trauma!

 

Zurück zum Anfang, oder was wäre wenn?

Unbestritten kann das Ereignis arbeitslos zu werden heute jeden treffen.

Nach dem Paul Power die Information vom Insolvenzverwalter erhalten hatte, ging er sofort zum Arbeitsamt, um sich arbeitslos zu melden. Parallel dazu nahm er Kontakt zu seinem Steuerberater auf und erkundigte sich über die steuerlichen Auswirkungen einer nebenberuflichen Selbständigkeit.

Seine wirtschaftlichen Verhältnisse waren geordnet und seine Schufa war sauber. Der vorhandene Bausparvertrag wies ein Guthaben von 12.000 € aus und er verfügte über einen Dispositionsrahmen bei seiner Hausbank von 5.000 €.

Der Steuerberater Pfiffig erstellte also mit seinem Mandanten Paul Power eine finanzielle Ressourcenanalyse mit v.g. Vermögenspositionen. Darüber hinaus stellte er fest, dass das bisherige Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und die darauf entfallende Lohnsteuer sich wie folgt gestaltete:

2003

  • Bezüge Gehalt  30.000 60.000

Abfindung   30.000      0

Gezahlte Lohnsteuer/Soli  15.718,24 11.610,84

Steuerberater Pfiffig erklärte nun seinem Mandanten, dass er als Existenzgründer (auch nebenberuflich) nach § 7 g Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) für künftige Investitionen in seinem Unternehmen – welche er innerhalb der nächsten 5 Jahre zu investieren beabsichtige – eine Ansparabschreibung bilden kann und bereits im Jahr 2004 mit 40 % des Investitionsvolumens wie Abschreibungen als Betriebsausgaben in seinem Unternehmen verbuchen.

Sollte es dadurch zu Verlusten kommen, erfolgt für das Jahr 2004 eine Steuerveranlagung mit Null. Dies hat zur Folge, dass die von Paul Power gezahlte Lohnsteuer einschl. Solidaritätszuschlag mit 15.718,24 € zur Erstattung durch das Finanzamt führt. Darüber hinaus kann ein noch nicht verrechneter Verlustüberhang in das Vorjahr, also 2003 zurückgetragen werden. Dadurch kann für das Jahr 2003 auch ein bereits vorliegender Steuerbescheid nachträglich zum Vorteil von Paul Power durch das Finanzamt geändert werden, so dass auch hier bis zu 11.610,84 € Einkommensteuer-Erstattungspotential generiert werden kann.

Paul Power überlegte nun, in welcher Branche er evtl. eine nebenberufliche Unternehmensgründung vornehmen kann. Als Marketingfachmann dachte er spontan an die Gründung einer Werbeagentur. Da er aber bislang nur über geringe Kenntnisse im Bereich der Unternehmensführung verfügte, erteilte ihm die IHK den weisen Rat, von der Gründung einer Marketingagentur Abstand zu nehmen. Zumal bereits im Kammerbezirk über 200 Marketingagenturen vertreten seien. Letztlich sei die Gründung der Marketingagentur auch mit einem finanziellen Aufwand von 75.000 € für Investitionen und Betriebsmittel verbunden.

Auf der Heimfahrt im Zug las nun Paul Power eine Anzeige eines Handelsunternehmens in der Zeitung, welche selbständige Vertriebspartner suchte, die über Multi-Level-Marketing (MLM) ihre Produkte vermarkten. Er nahm telefonisch mit dem Unternehmen Kontakt auf. Er erhielt Informationen über die Produkte, die Organisation und die Vermarktungsstrategien. Zur Geschäftsausübung benötigt er nur geringes Eigenkapital und die notwendigen kaufmännischen bzw. unternehmerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden über entsprechende Schulungen vermittelt. Bei der praktischen Geschäftsumsetzung erhält er auch kostenlose personelle Unterstützung durch seinen Sponsor (so wird die Person genannt, die den Vertriebspartner ins Geschäft gebracht hat), bis der Geschäftsablauf von ihm beherrscht wird. Darüber hinaus stellt ihm das Unternehmen einen elektronischen Shop (e-commerce via Internet) zur Verfügung.

Über seinen Steuerberater lässt Paul Power nun die Eckdaten des Unternehmens prüfen. Wichtig für ihn ist, dass das Unternehmen über 100 Mio Jahresumsatz macht und mindestens 10 Jahre als ist. Da es weltweit über 5000 MLM Unternehmen gibt, aber nur 35 über 100 Mio Jahresumsatz erzielen, ist die Auswahl des Unternehmens für Paul Power schon von Bedeutung.

Steuerberater Pfiffig erkannte, dass über die Vertriebsebene e-commerce für seinen Mandanten das finanzielle Risiko (Kein Warenlager, keine Forderungsverluste) sehr gering ist.

Die laufenden Kosten entstehen als Telefonkosten, Kfz-Kosten, Steuerberaterkosten und Bürokosten.

Durch die Vertriebsform MLM in Verbindung mit den e-commerce Shop liegen alle für einen Gewerbebetrieb geforderten wesentlichen Betriebsgrundlagen vor. Und mit einem zeitlichen Einsatz von 2 bis 10 Std. wöchentlich kann das Unternehmen nebenberuflich begonnen werden. Steuerlich gilt Paul Power daher als Unternehmer.

Auch griff er den Rat seines Steuerberaters auf, im Gründungsjahr über die Strategie „Ansparabschreibung“ die gezahlte Lohnsteuer 2004 zu generieren. Für die Einkommensteuer-Erklärung 2004, natürlich kann diese erst Anfang 2005 erstellt werden, benötigt er einen Investitionsplan, um die Ansparabschreibung entstehen zu lassen.

Beispiel Investitionsplan:

Gegenstand  Investition €  Investitionszeitpunkt

1 PKW  17.000      4. Quartal 2009

1 Lap-top   3.000      4. Quartal 2009

1 PC    1.500      4. Quartal 2009

1 Drucker     500      4. Quartal 2009

Kopierer, Fax ..   3.000      4. Quartal 2009

Gesamt       25.000

Die Ansparabschreibung i.H.v. 40 % des Investitionsvolumens beträgt 10.000 €.

Für das Jahr 2004 soll Paul Power einen Gewinn in seinem Gewerbe von 1.500 € erzielen, sodass seine Einkünfte 2004 aus Gewerbebetrieb nach Inanspruchnahme der Ansparabschreibung von 10.000 € nunmehr Minus 8.500 € betragen.

Seine übrigen Einkünfte, nämlich 6 Monate Gehalt beliefen sich auf 30.000€ abzüglich des Arbeitnehmer Pauschbetrages von 920 € verblieben als Einkünfte aus NSA 29.080 €. Die Abfindung von 30.000 € abzüglich des Freibetrages von 7.200 € verblieben 23.800 € wird nach § 34 Abs. 1 EStG mit der 1/5 Regelung besteuert. Da aber durch die Strategie „Ansparabschreibung“ die Einkommensteuer 2004 nur 20 € beträgt, entsteht für die Abfindung lediglich eine Jahressteuer von 100 €.

Somit erfolgt die Steuerfestsetzung 2004 mit 100 €, sodass die gezahlte Lohnsteuer/Solidaritätszuschlag in Höhe von 15.718,24 € zu einer Erstattung

von 15.618,28 € führt.

Alternativ kann Paul Power über eine höhere Ansparabschreibung ein negatives Einkommen 2004 erzeugen, was dann über einen Verlustrücktrag nach 2003 eine weitere Erstattung für 2003 in Höhe von bis zu 11.610 € generiert.

Sollte Paul Power die beabsichtigte Investition nicht oder nur teilweise vornehmen, muss er bis zum 31.12.2009 den nicht investierten Betrag der Ansparabschreibung zinsfrei Nachversteuern.

Erinnern wir uns?

Gegenüber der Traumaversion hat Paul Power über die Strategie der nebenberuflichen Existenzgründung unter der Sicherheit des Arbeitslosengeldbezuges innerhalb von ca. 18 Monaten über die Einkommensteuer-Veranlagung 2004 einen Steuerbetrag von rd. 15.618 € generiert und inzwischen aus seiner nebenberuflichen eine hauptberufliche Existenz begründet. Er konnte dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten und sogar seine Bonität festigen.

Das dies seiner familiären Situation dienlich war und sein soziales Umfeld positiv beeinflusst hat, versteht sich als Konsequenz selbstredend.

Abschliessend wollen wir festhalten, das die Strategie der nebenberuflichen Selbständigkeit natürlich auch für Menschen möglich ist, die hauptberuflich im Anstellungsverhältnis tätig sind. 

Mit diesem Informationsstand erkundigte sich Paul Power im nächsten Termin mit seinem Betreuer beim Arbeitsamt über die Konsequenzen einer nebenberuflichen Existenzgründung. Er erfuhr, dass er selbstverständlich nebenberuflich eine Existenz gründen kann. Wenn er aber Gewinne von mehr als 400 € monatlich durchschnittlich erziele, aus dem Arbeitslosengeldbezug ausscheide. Gewinne bis 165 € werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, darüber hinausgehende bis 400 € kürzen den Betrag des Arbeitslosengeldes um den 165 € übersteigenden Betrag. Beträgt das Arbeitslosengeld mehr als 1.000 € mtl. Ist der Betrag anstelle 165 € = 200 €. Das Arbeitsamt erhält die monatlichen Gewinne/Verluste durch BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater nachgewiesen.

Da der nebenberufliche Unternehmensaufbau sicherlich einen Zeitraum von mind. 12 bis 18 Monaten benötigt, um ein regelmässiges Einkommen von ca. 1.000 € aufzubauen, ist während dieser Zeit mit dem Arbeitslosengeld die wirtschaftliche Existenz abgesichert. Sobald abzusehen ist, dass die Einkommensgrenze von 400 € überschritten wird, hat Paul Power die Möglichkeit für 6 Monate Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt zu beziehen ( Gleichhoch wie Arbeitslosengeld zuzüglich Sozialversicherungsanteil). Ab Bezug des Überbrückungsgeldes ist die Einkommensgrenze von 400 € nicht mehr relevant.

Selbstverständlich bleiben für Paul Power auch die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten, Startgeld oder Mikrodarlehn, die er aber vor der Umstellung der nebenberuflichen auf die hauptberufliche Existenz bei seiner Hausbank beantragen muss.

Fazit:

Nur wer so frühzeitig wie möglich bereits alle Alternativen unter Einbeziehung eigener oder fremder Ressourcen berücksichtigt, ist in der Lage proaktiv auf die gegebene Situation positiv zu reagieren.

 

 

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