| In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen aus allen Branchen und Berufszweigen ihren Arbeitsplatz verloren. Vielen erscheint der Weg in die berufliche Selbständigkeit ein Ausweg zu sein. Dabei sind gerade
die höher qualifizierten Angestellten besonders erfolgreich, wenn sie ein eigenes Unternehmen gründen. Allerdings ist nicht jeder, der ein eigenes Unternehmen gründen will, dafür geeignet. Und nicht jeder Versuch, eine selbständige Existenz aus der Arbeitslosigkeit zu gründen, ist erfolgreich. Um gegen eventuelle Schwierigkeiten gewappnet zu sein und um vorhandene Hilfen effektiv nutzen zu können, sollten Sie folgende Hinweise berücksichtigen: Selbständigkeit als Berufswunsch Die Idee, sich selbständig zu machen, sollte schon vorher, während der Berufstätigkeit, gereift sein. Der künftige Existenzgründer sollte in seinem alten Arbeitsverhältnis
bereits kreativ und eigenverantwortlich gearbeitet haben. Stimmt das Gründungskonzept? Viele Arbeitslose, die sich selbständig machen, sind nicht die ,,geborenen Unternehmer". Sie gründen aus der Not heraus Existenzen, die kaum Überlebenschancen haben: ohne ausgereiftes Gründungskonzept und ohne eigenes
Kapital. Wichtig ist also: Zunächst prüfen (mit Hilfe von Beratern), ob die persönlichen Voraussetzungen stimmen. Wichtig ist auch: Ist das Gründungskonzept tragfähig? Dazu gehört: Verfügt der Gründer über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ein Unternehmen zum Erfolg zu führen? Sicherheit wiederfinden Auch wenn das Konzept stimmt und die beruflichen
Qualifikationen ausreichen: Mit länger andauernder Arbeitslosigkeit verlieren die meisten Menschen an Selbstvertrauen. Eine Existenzgründung erfordert aber viel "Stehvermögen", z. B. bei Verhandlungen mit Kreditinstituten und Ämtern. Die dafür erforderlichen Fertigkeiten lassen sich trainieren. Das Angebot an Beratungsleistungen und Hilfestellungen ist vielfältig. Es reicht von Tagesseminaren über mehrwöchige Schulungen bis zu Programmen, die eine langfristige ,,Rundum"
-Betreuung und Begleitung während und nach der Gründung anbieten. Problem ,,Eigenkapital" Arbeitslose verfügen oft nicht über das erforderliche Eigenkapital, um ein Gründungsdarlehen zu bekommen. In der Regel ist ein Eigenkapitalanteil von rund 15 Prozent der
beabsichtigten Investitionssumme Voraussetzung. Viele Kreditinstitute sind jedoch bei Kreditgesprächen mit ,,arbeitslosen Gründern" eher zurückhaltend. Öffentliche Hilfen Arbeitslose, die sich selbständig machen, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes ein Überbrückungsgeld erhalten. Es wird für die Dauer von sechs Monaten gezahlt. Die Höhe entspricht dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe und den darauf entfallenden
Sozialversicherungsbeiträgen, die das Arbeitsamt bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen zu tragen hat. Voraussetzungen: Es muss eine fachkundige Stellungnahme, z. B. von seiten der IHK oder HWK, zur finanziellen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Gründung vorliegen. Existenzgründer können auch dann Überbrückungsgeld erhalten, wenn eine kurzfristige Lücke zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Strukturkurzarbeitergeld und der
Existenzgründung besteht. Dann z. B., wenn es durch die Gewerbeanmeldung zu Verzögerungen kommt. Ansprechpartner sind die Arbeitsämter. Das Sozialamt kann - wenn die selbständige Tätigkeit die Lebenshaltungskosten (noch) nicht deckt - Gründern außerdem solange anteilig den Lebensunterhalt finanzieren, bis sich der neugegründete Betrieb rentiert und der Lebensunterhalt gesichert ist. Achtung: Es handelt sich hier ausdrücklich um Kann-Bestimmungen. Voraussetzung für eventuelle Zahlungen ist die erfolgreiche Prüfung des Unternehmenskonzeptes durch Bank oder IHK, also die Gewähr, dass die Existenzgründung "zur Sicherung der Lebensgrundlage durch eigene Tätigkeit" führt. Tipp: Ausführliche Hinweise gibt die Broschüre "Sozialhilfe"
(Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung). Fragen Sie auf jeden Fall das für Sie zuständige Sozialamt. Hinweis: Zahlreiche Bundesländer haben eigene Förderprogramme für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit aufgelegt (z. B. Zuschüsse, Darlehen etc). Beratung Grundsätzlich sollten sich Arbeitslose oder von
Arbeitslosigkeit Bedrohte von (Existenzgründungs)- Beratern der örtlichen Arbeitsämter (fragen Sie nach Coaching- und Existenzgründerseminaren), Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Technologie- und Gründerzentren und Beratungsagenturen informieren und beraten lassen. Die Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer können Auskünfte über spezielle Förderprogramme der Länder und der Europäischen Union geben und Kontaktadressen vermitteln.
Einige Bundesländer oder Regionen bieten spezielle Beratungsangebote für Gründer aus der Arbeitslosigkeit an, zum Beispiel: - Land Brandenburg
Lotsendienste, Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes
Brandenburg, siehe Faltblatt “Mit dem Lotsendienst in die Selbständigkeit” unter www.brandenburg.de/land/masgf – auf “Publikationen” klicken; - Südniedersachsen
Verein zur Erschließung neuer Beschäftigungsformen e.V. (VEBF), Lange Geismarstraße 2, 37073 Göttingen, Tel.: 05 51/48 56 22 /-4 73 94, Fax: 05 51/54 14 24, E-Mail: vebf-göttingen@t-online.de, Internet: http://db9.optex.de; - München, Freising, Pfarrkirchen, Weilheim u. a.
Büro für Existenzgründung (BfE) im Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt München Thalkirchner Straße 54
, 80337 München, Tel.: 089/51 54 93 20, Fax: 089/51 54 93 21, E-Mail: info@bfe-muenchen.de, Internet: www.bfe-muenchen.de;
- Hamburg
ENIGMA h Gründungszentrum des Arbeitsamtes der Hansestadt Hamburg, Mexikoring 27-29, 22297 Hamburg, Tel.: 040/63 30 60, Fax: 040/63 30 65 51 , E-Mail: info@enigmah.de, Internet: www.engimah.de.
|