| | | | Damit Sie Ihren Steuerpflichten nachkommen können, müssen Sie - Geschäftsunterlagen und alle geschäftlichen Belege aufbewahren, auch die für die Vorbereitung Ihrer Existenzgründung wie z. B. Reisekosten und Beratungshonorare. Solche Vorlaufkosten sind bereits Betriebsausgaben und können
steuermindernd geltend gemacht werden.
- Geschäftsvorgänge sorgfältig aufzeichnen: als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler in Form eines Kassenbuches oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung; als Kaufmann in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung und einer Bilanz zum Jahresabschluss; als Handelstreibender zusätzlich in Form eines Wareneingangs-/Warenausgangsbuches
- Steuererklärungen abgeben
- Steuer-Vorauszahlungen leisten und Steuerbescheide bezahlen.
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