| Die Kostenstellenrechnung empfiehlt sich für Unternehmen mit verschiedenen Leistungs- oder Funktionsbereichen. Sie können so ermitteln, welche Kosten in welchen Unternehmensbereichen anfallen. Die
jeweiligen Kostenstellen müssen dabei so voneinander getrennt werden, dass Kosten tatsächlich auch eindeutig zugeordnet werden, z. B. - nach räumlichen Gesichtspunkten
- nach Verantwortungsbereichen
- nach Funktionsbereichen (z. B. Einkauf, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb).
Mit einer Kostenstellenrechnung (mit Hilfe eines Betriebsabrechnungsbogens) lassen sich Verantwortlichkeiten für die Kostenentwicklung und Kostenverursachung feststellen. Dazu kommt: Weichen die geplanten Kosten (Plankosten) und tatsächlich angefallenen Kosten (Ist-Kosten) voneinander ab und weiß man, welche Unternehmensbereiche daran beteiligt sind, dann lassen sich Lösungen genauer ermitteln und
umsetzen. Wichtig ist allerdings, diese Informationen aus der Kostenrechnung systematisch und zeitnah auszuwerten. Jede Ungenauigkeit oder Verzögerung erschwert die Geschäftsplanung.
Wenn Kosten nicht direkt in den einzelnen Kostenstellen anfallen, müssen sie den Kostenstellen - möglichst verursachungsgerecht - zugeordnet werden. In einigen Fällen lassen sich Kostenanteile leichter definieren (z. B.
Zahl der Mitarbeiter im Vertrieb). Dort, wo dies nicht möglich ist, kann z. B. auch der %-Anteil am Umsatz als Schlüssel dienen (z. B. für den entsprechenden %-Anteil an den Stromkosten). Sonstige Möglichkeiten: - Anteil an Quadratmetern der genutzten Flächen
- für Reinigungskosten
- für Stromkosten
- Anteil Kubikmeter umbauter Raum
- Anzahl der Mitarbeiter in der Kostenstelle
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