| Ob und zu welchen Konditionen Sie als Existenzgründer einen Betrieb übernehmen können, ist nicht zuletzt von Ihren finanziellen Möglichkeiten abhängig. Haben Sie eine ungefähre Vorstellung, wie viel Sie in eine Unternehmensübernahme investieren wollen? Wie
viel Eigenkapital können Sie aufbringen? Lassen Sie sich ausführlich von der Bank ihres Vertrauens beraten und erkundigen Sie sich gezielt nach öffentlichen Förderprogrammen, wie z.B. von der KfW Mittelstandsbank. Förderprogramme stehen Neugründern und Unternehmensnachfolgern gleichermaßen zur Verfügung. Zur Ermittlung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sollten Sie zunächst einen Finanzplan erstellen. Dieser sollte sämtliche Eigen- und Fremdkapitalmittel, zum Beispiel Barmittel und Bankkredite sowie öffentliche Fördermittel, Kosten der privaten Lebensführung usw. enthalten. Aus einem vollständigen Finanzplan können Sie ersehen, ob Sie den Betrieb zu den geforderten Konditionen überhaupt übernehmen können und welche der
verschiedenen Übernahmemodalitäten für Sie die geeignetste ist. Für die Erstellung eines Finanzplanes müssen Sie zunächst ermitteln, welchen Kapitalbedarf Sie kurz-, mittel- und langfristig erwarten. Aus der Differenz von Kapitalbedarf und Eigenkapital ergibt sich der Betrag, den Sie durch Drittmittel finanzieren müssen. In vielen Fällen bildet die Finanzierung den zentralen Aspekt der Unternehmensnachfolge. Neben Bankkrediten können Sie zur
Finanzierung auch öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Bevor Sie bei Ihrer Hausbank Verpflichtungen eingehen, sollten Sie sich daher umfassend über die vielfältigen Fördermöglichkeiten speziell für Existenzgründer informieren. Bund und Länder bieten diese Finanzierungsprogramme zu günstigen Konditionen an. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen, sich daran beteiligen oder ein neues gründen. In den neuen Bundesländern gibt es
zusätzliche Fördermöglichkeiten wie z. B. Investitionszulagen bzw. häufig günstigere Zinssätze. Beachten Sie, dass öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder grundsätzlich über Ihre Hausbank zu beantragen sind. Die Mittel müssen vor dem Beginn der Unternehmensübernahme beantragt werden. Rückwirkend können keine Fördermittel bewilligt werden. |