| Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine neue Rechtsform für Freie Berufe, die eigenverantwortlich mit Partnern zusammen arbeiten wollen. Sie hat vieles mit der OHG gemeinsam. - Für Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder zu aufwendig ist, ist die
Partnergesellschaft eine attraktive Alternative zur Sozietät (GbR).
- Für Kooperationen unterschiedlicher Freier Berufe ist diese Form geeignet.
- Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter; für Fehler in der Berufsausübung
haftet jeweils nur der handelnde Partner.
- Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetze und -verordnungen beschränkt ist, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
- Die Gesellschaft muss in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
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