| Was tun bei drohender Insolvenz? Auch wenn es makaber klingen mag: Es gibt ein Leben nach dem Tod, jedenfalls bei Unternehmen. Ein großer
Teil der Unternehmen (ab ca. 100 Beschäftigte), die insolvent werden, kann nach Einschätzung der Deutschen Ausgleichsbank mit einem Sanierungskonzept weitergeführt werden. Allerdings nur dann, wenn bei unmittelbar drohender Insolvenz rasch und richtig gehandelt wird. - Informieren Sie sich rasch über Ihre Rechte und Pflichten!
- Insolvenzberater bzw. Insolvenzverwalter einschalten!
- Insolvenzverwalter kann Sanierungsmaßnahmen
durchführen (z. B. Teilschließungen), die vorher für Unternehmen nicht finanzierbar sind (z. B. Abfindungen).
Fehler und Straftaten bei drohenden Insolvenzen - Zu lange Wartezeit vor Insolvenz-Anmeldung
- Vernachlässigung von Zahlungen an Krankenkasse
und Finanzamt. Folge: Krankenkasse und Finanzamt können Ihr Insolvenzverfahren beantragen
- Verschleierung der tatsächlichen Unternehmenssituation vor der Bank. Folgen:
- Vertrauensverlust und Einfrieren der Kontostände
- Kündigung der eingeräumten Kredite
- Anzeige seitens der Gläubiger
- keine weitere Chance durch Vertrauensverlust
|