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Thema: fehlende Belege
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Heiko unregistriert
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erstellt am 27.04.2005 um 23:48 Uhr
Hallo,ich habe ein Frage zu dem Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg": Angenommen man betreibt einen Kiosk, dann hatt man für seine einzelnen Einnahmen schließlich keine Belege. Wie wird das dann gebucht? Grüße, Heiko IP: 217.235.45.138 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 12.05.2005 um 20:55 Uhr
Zitat: Original erstellt von Heiko: Hallo,ich habe ein Frage zu dem Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg": Angenommen man betreibt einen Kiosk, dann hatt man für seine einzelnen Einnahmen schließlich keine Belege. Wie wird das dann gebucht? Grüße, Heiko
hallo heiko, du kannst summarisch die Tageseinnahme per Kasse buchen - und keine Einnahme vergessen. Denn wenn du mit deinem verhältnis zwischen einnahmen und ausgaben ausserhalb der richtsatzsammlung des finanzministers für dein gewerbe liegst, bekommst du bald eine betriebsprüfung und/oder deine einnahmen werden geschätzt.... aua hansIP: 217.245.62.60 |
Heiko unregistriert
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erstellt am 13.05.2005 um 00:25 Uhr
Hallo Hans,vielen Dank für deine Antwort. Gruß, Heiko IP: 84.179.174.240 | |