Winfried Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Apr 2005
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erstellt am 21.04.2005 um 20:18 Uhr
Ich bin in der passiven Phase der Altersteilzeit und möchte "hinzuverdienen" durch Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung, z.B. Internethandel. Ich darf maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze hinzuverdienen, im Prinzip sind das 400 € pro Monat. Meine Fragen hierzu sind: 1. Muß ich eine solche Tätigkeit als Gewerbe anmelden, obwohl ich unter der Mindestverdienstgrenze (steuerfrei) bleibe? Dies brächte dann wohl auch Konsequenzen hinsichtlich Umsatzsteuer etc. mit sich. 2. Ist die Annahme richtig, daß im Prinzip der Saldo aus "Umsatz und Kosten" dann also die Mindestverdienstgrenze nicht überschreiten darf, oder definiert sich dieMindestverdienstgrenze in diesem Falle anders? 3. Kann ich bei den Kosten einen angemessenen Betrag des eigenen Arbeitsaufwandes kalkulatorisch mit ansetzen? 4. Und bin ich dann verpflichtet, ggü. dem Finanzamt ensprechende Einkünfte in einer Steuererklärung darzulegen, mit Gewinn- und Verlustrechnung usw., damit der Nachweis des Einhaltens der Mindestverdienstgrenze erbracht wird?.....oder könnte ich einfach loslegen mit meiner Tätigkeit und warten, bis eine Behörde kommt und fragt.........? Dies ist ein sehr spezielles Thema, aber vielleicht hat jemand Kenntnisse dazu und kann mir Tips geben. Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße ans Forum. IP: 84.154.78.121 |