erstellt am 16.04.2005 um 14:05 Uhr
1. Ich habe leider ein paar pappenheimer die Ihre Hosting- und Domaingebühren noch nicht bezahlt haben - Rechnungen gingen am 24.03. raus, zahlbar innerhalb 10 Tagen.
Ab wann kann/darf ich überhaupt Mahnen und welche Mahngebühren darf man verlangen?
Als letztes Mittel habe ich in meinen AGBs die Sperrung des Accounts festgehalten. Entsperrung kostet pauschal 50€ - ab wann darf man zu solchen Mitteln greifen?
2. Ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen - bis zum 29.04. muss ich meine USt-Voranmeldungen von Januar bis März nachreichen (meine Erfassung ist erst jetzt durch, daher alles auf einmal).
Jetzt kommen mir da aber beim Ausfüllen über das ELSTER-Programm ein paar fragen auf:
2.1 Ich habe ende Januar erst gewerbe angemeldet, daher im Januar noch keinerlei Umsätze oder Ausgaben (ausser 16EUR für die Gewerbeanmeldung) - bleibt dann die USt Voranmeldung für Januar komplett leer??
2.2 Werden die Kosten für Betriebsmittel (z.B. Büroartikel/Papier, Fachliteratur) im Feld 97 (Steuerpflichtige Innergem. Erwerbe) voll eingetragen? Oder kann ich hier nur die Vorsteuer geltend machen? Wenn ja wo wird diese eingetragen?? Feld 62 oder 67?
2.3. Werden "Betriebsausgaben" wie Geschäftsessen oder Fahrtkosten (welcher satz/km?) auch bei der USt Voranmeldung angegeben oder kommt das erst bei der Steuererklärung? Bzw was kann/darf man da überhaupt absetzen und von was?
Ich bitte um Entschuldigung für meine Unwissenheit - hab aber leider noch kein Buch "Steuern für Dummies gefunden"