erstellt am 07.04.2005 um 15:14 Uhr
Zitat:
Original erstellt von herbert-willi:
Hallo ... kann mir jemand kurz klären wo der Unterschied liegt zwischen einer Anlageinvestition und einem (geringwertigen) Wirtschaftsgut, ... Herbert-Willi
...Normalerweise können die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern nur verteilt auf die Nutzungsdauer steuermindernd geltend gemacht werden. Dies wird als Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Abschreibung bezeichnet.Eine Ausnahme gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (so genannte GWG). Bislang galt hier eine 800 DM-Grenze. Bis zu dieser Höhe können Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Werbungskosten geltend machen. Ab 2002 ist die alte 800 DM-Grenze durch eine 410 Euro-Grenze ersetzt worden.
Wichtig: Die 800 DM bzw. 410 Euro sind Nettobeträge. Im Ergebnis können daher zum Beispiel Arbeitsmittel, die weniger als 928 DM bzw. 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, sofort im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten abgesetzt werden. Nur teurere Anschaffungen müssen auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
Typische Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Kleinmöbel, Schreibtischstühle, Bücherschränke, Papierkörbe, auch wenn damit das Arbeitszimmer ausgestattet wird (unabhängig von der Abzugsfähigkeit der Arbeitszimmerkosten), Diktiergeräte, beruflich genutzte Software und ähnliches.
google führte mich auf diese Seite http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0089.htm. Alles Klar? Hans