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Thema: Nebengewerbe
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Peter Grah unregistriert
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erstellt am 20.03.2005 um 14:19 Uhr
Hallo, ich bin bis August arbeitslos gemeldet, möchte aber mit meiner relativ erfolgreichen Internetseite ( weit über 1000 registrierte User ), die ich schon lange als hobby anbiete nun ein nebengewerbe eröffnen ( Domain anbieten, Webspeicher anbieten, E-Mail Dienst, Fan Artikel verkaufen. ). Jetzt hab ich schon mit meinem Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt gesprochen und der sagt, dass meine Arbeitszeit 15 Std. die Woche nicht überschreiten darf. Da ich natülich von z.H. arbeiten würde, frage ich mich welche Möglichkeiten das Arbeitsamt hat mich zu kontrollieren. Noch eine Frage: Wenn ich über den Betrag von ca. 150 € als Einkommen komme, muss ich das überschüssige Geld dem Arbeoitsamt geben. Wie sieht es denn aus, wenn ich 160 € im Monat ausgaben habe und 240 € einnehme? Darf ich dann nichts behalten um meine Kosten von den Einnahmen zu begleichen?Würde mich sehr über eine Hilfe bedanken. Gruß Peter IP: 82.82.108.97 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 21.03.2005 um 12:37 Uhr
Zitat: Original erstellt von Peter Grah: ...Noch eine Frage: Wenn ich über den Betrag von ca. 150 € als Einkommen komme, muss ich das überschüssige Geld dem Arbeoitsamt geben. Wie sieht es denn aus, wenn ich 160 € im Monat ausgaben habe und 240 € einnehme? ...
Hallo Peter, als anzurechnendes Nebeneinkommen wird beim ALG der Gewinn deines Gewerbes monatlich verrechnet. Bei den von dir genannten zahlen würde die Rechnung lauten: 240 € Einnahmen - 160 € Ausgaben = 80 €. Diese 80 € darfst du behalten, denn der Empfänger von ALG I hat einen monatlichen Freibetrag von 165 € für Nebeneinkommen. Das Formular für den monatlichen Nachweis des Nebeneinkommens sollte dir die Agentur für Arbeit einfach zusenden können, es steht auch in den Webseiten der Agentur für Arbeit zum Download. Frohe Ostern HansIP: 62.206.120.126 |
. unregistriert
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erstellt am 26.04.2005 um 09:56 Uhr
einfach schwarz arbeiten :-)IP: 80.137.221.39 | |