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Thema: Patentfrage
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Hickory unregistriert
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erstellt am 11.10.2002 um 12:50 Uhr
Wenn ein Produkt z.B. in Australien patentiert ist, darf dieses Produkt dann ohne weiteres in Deutschland hergestellt werden. Oder muß der Australische Patenthalter gefragt werden? Was muß ich tun um dieses Produkt herstellen zu dürfen?IP: 212.201.24.24 |
Thomas Moos unregistriert
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erstellt am 03.03.2003 um 00:49 Uhr
Zitat: Original erstellt von Hickory: Wenn ein Produkt z.B. in Australien patentiert ist, darf dieses Produkt dann ohne weiteres in Deutschland hergestellt werden. Oder muß der Australische Patenthalter gefragt werden? Was muß ich tun um dieses Produkt herstellen zu dürfen?
Ich empfehle Dir eine Recherche durchzuführen, ob Du nicht doch ein in Deutschland bestehendes Schutzrecht verletzt. Wenn nicht, und eine Anmeldung in Deutschland nicht droht, da z.B. die Anmeldeprio(von Australien) abgelaufen ist, könntest Du eigentlich das Teil herstellen. Teilweise sind auch in der BRD Produkte auf dem Markt, die durch eine Patentnummer "scheinbar" geschützt sind, wobei sich aber nach einer Recherche heraus stellt, dass das Schutzrecht hier schon abgelaufen ist... usw. Alle Angaben ohne Gewähr :-) Schöne Grüße, Thomas Moos
IP: 80.129.9.74 |
REJ Mitglied Beiträge: 9 Von:D-07743 Jena Registriert: Dez 2004
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erstellt am 20.12.2004 um 15:32 Uhr
Zitat: Original erstellt von Hickory: Wenn ein Produkt z.B. in Australien patentiert ist, darf dieses Produkt dann ohne weiteres in Deutschland hergestellt werden. Oder muß der Australische Patenthalter gefragt werden? Was muß ich tun um dieses Produkt herstellen zu dürfen?
Du darfst es sogar in Deutschland herstellen, selbst wenn der Austrailier hier noch ein wirksames Schutzrecht hat....das kann der eh nie feststellen, deshalb ist man in Streitigkeietne immer auf die Märkte aus, also dort wo eErlös oder gewinn erzielt wird. Hat der Australier also ein Patent, was auch wirksam ist(!!) nur in Australien, kann Du in dem restlichen Teil der Welt machen was Du willst..... Das geht sogar, wenn er in D das wohl angemeldet hat, es aber nicht wirksam ist, weil er z.B. r seine Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung nicht bezahlt hat. oder es duch das ganze Patentverfahren noch nircht wirksam erklärt worden ist. Der kluge Erfinder investiert natürlich nur dann in ne Herstellung, wenn er sicher sein kann, dass ihm kein Schutzrecht in diue Weg kommt. Ist der Australische Markt aber für die wirtschaftliche Verwertung auschlaggebend und das Patent ist Australine wirksam, brauchst Du erst gar nicht in Australien antretn. Du kannst zwar hoffen, daß das Patent nicht wirksam aufrechterhalten wird oder von jemanden wirksam angefochten wurde...aber das ist natürlich unsicher.... gehe am besten zu einem versierten Patentanwalt. Für akademische oder wissenschaftlich Zwecke oder zur Demonstration für Bildungszwecken kannt Du es herstellen, in der regel 1x , denn du darfst dir nicht den Anschein wirtschaftlicher Verwertung geben, wenn das Patent auf Deinem Zielmarkt wirksam ist. IP: 217.226.53.163 |
monika24 Mitglied Beiträge: 23 Von:23 Registriert: Feb 2005
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erstellt am 19.02.2005 um 18:12 Uhr
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