erstellt am 18.12.2004 um 15:41 Uhr
Grundsätzlich gilt: Ideen kann man nicht schützen lassen. Niemand kann behaupten, er arbeitet so abgeschottet, daß er sagen könnte, seine Produkte oder Ideen bauen nicht auf Vorarbeiten anderer auf. Im gewerblichen wie im privaten Bereich gilt daher der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. D.h. erfolgreiche Ideen oder Produkte können folgenlos nachgeahmt werden, es sei denn, sie sind urheberrechtlich oder patentrechtlich geschützt. Ein generelles Nachahmungsverbot würde die gesellschaftliche + technische Entwicklung behindern, oder zu Monopolbildungen führen.Allerdings gilt die Nachahmungsfreiheit nicht unbeschränkt. Die Gesetze schützen zwar nicht die Ideen, aber die Werke. Angenommen Du hast z.B. als erster die unheimlich kreative Idee eine Rap-Tanzbar zu eröffnen, mit Hip-Hop-Dance-Contests und Talentshow ect. Wenn das Konzept Erfolg hat, wirst Du es nicht vermeiden können, daß Nachahmer ebenfalls Rap-Tanzbars eröffnen. Du hast aber einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, wenn ein Wettbewerber z.B. die Raumgestaltung und das Outfit der Bediensteten kopiert oder deine Werbung / Corporate Design sklavisch nachgeahmt wird (Urhebergesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
Ähnlich ist dies bei technischen Entwicklungen. Die Idee, einen Verbrennungsmotor zu bauen, kann man nicht schützen oder patentieren. Sehr wohl aber die technische Umsetzung.
Ausführlichere Infos findest Du beim Deutschen Patent und Markenamt.
https://dpinfo.dpma.de
Gruß und viel Erfolg
Frank Meyer
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